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Kinderreisepass wird abgeschafft: Das müssen Eltern ab 2024 beachten

Der Kinderreisepass wird abgeschafft. Bei Eltern wirft das einige Fragen auf: Wie verreisen Kinder zukünftig, was gilt ab wann - und: Was kostet es? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

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Der Kinderreisepass wird ab 2024 durch einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip ersetzt.
Der Kinderreisepass wird ab 2024 durch einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip ersetzt. © dpa/Mascha Brichta

Das neue Jahr kommt, der Kinderreisepass geht. Denn ab 2024 wird das Ausweisdokument für den Nachwuchs nicht mehr ausgestellt. Eltern, die mit ihren Kindern auf Fernreise gehen wollen, benötigen für die Sprösslinge über kurz oder lang einen Personalausweis oder Reisepass mit Chip.

Wo beantragt man die Ausweise? Welche Dokumente benötigt man? Und was kostet es? Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Warum gibt es den Kinderreisepass bald nicht mehr?

Der Kinderreisepass ist eines der wenigen Ausweisdokumente ohne Chip. Das macht ihn weniger sicher als Pässe mit Chip. "Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind", heißt es vom Bundesministerium für Inneres und Heimat (BMI).

Alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip haben aufgrund ihrer geringeren Sicherheit eine kürzere Gültigkeitsdauer, beim Kinderreisepass beträgt sie ein Jahr. Das bedeutet schlichtweg einen enormen Aufwand für Eltern und Verwaltung für die jährliche Neubeantragung. Pässe ohne Chip haben zudem eine eingeschränkte Akzeptanz. Andere Staaten können selbst entscheiden, ob sie sie anerkennen oder nicht.

Wann wird der Kinderreisepass abgeschafft und wie lange ist er noch gültig?

"Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden", so das BMI weiter. Solange das Gültigkeitsende noch nicht erreicht ist, kann Ihr Kind also noch mit dem Kinderreisepass reisen.

Was ist die Alternative und wie lange ist sie gültig?

Ab dem 1. Januar läuft es für Kinder ganz genauso wie für Erwachsene. Für Reisen innerhalb der EU genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der Europäischen Union hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich.

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig. Das BMI weist allerdings darauf hin, dass sich Kinder innerhalb dieser sechs Jahre so stark verändern, dass die Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon vor dem Erreichen des Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist.

Wo beantrage ich die Ausweisdokumente und was brauche ich dafür?

Sowohl Personalausweis als auch Reisepass werden im Bürgeramt beantragt. Mitzubringen sind ein gültiges Passfoto und ein Ausweisdokument. In einigen Bürgerbüros in Sachsen kann das Passfoto auch gegen Gebühr vor Art angefertigt werden. Hier wird empfohlen, sich im Vorfeld darüber zu informieren. Wenn Ihr Kind bisher keinen Ausweis hatte, müssen Sie die Geburtsurkunde vorweisen.

Welche Tipps geben die Bürgerämter in Sachsen?

Die Bürgerämter in Sachsen weisen darauf hin, dass der Ausweisinhaber - also das jeweilige Kind - bei der Antragsstellung anwesend sein muss. Um Wartezeit zu sparen, kann bei den vielen Bürgerämtern online ein Termin vereinbart werden. Informationen dazu gibt es auf der jeweiligen Webseite.

Die Behörden weisen zudem auf die Antragsdauer hin: So können etwa in Leipzig die Dokumente nach drei bis fünf Wochen abgeholt werden. Die Stadt Grimma nennt für Personalausweise rund drei bis vier Wochen Wartezeit, für Reisepässe rund sechs Wochen. Es empfiehlt sich also, das jeweilige Dokument einige Zeit vor der Reise zu beantragen.

Was kostet der Pass?

Der Reisepass kostet einmalig 37,50 Euro, der Personalausweis 22,80 Euro. "Außerhalb Deutschlands wird ergänzend ein Auslandszuschlag fällig", so das BMI.

Wichtig: In vielen Bürgerbüros in Sachsen ist nur noch bargeldloser Zahlungsverkehr möglich. Hier muss also mit EC- oder Kreditkarte gezahlt werden. (dpa/SZ/hek)