Riesa. Ein 58-Jähriger hat sich jetzt vorm Riesaer Amtsgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe am 19. Oktober 2020 in Riesa eine Demo durchgeführt, ohne diese zuvor bei der Versammlungsbehörde angezeigt zu haben. Das ist laut Versammlungsgesetz strafbar und kann mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden. Der Mann, der ohne Anwalt zum Prozess g kam, bestritt die Vorwürfe.
Dass der 58-Jährige überhaupt vor Gericht gelandet ist, dürfte ironischerweise mit Rechtstreue zu tun haben: Auf einer von ihm betriebenen Internetseite hatte er die gesetzlich geforderte Impressumspflicht erfüllt und seine Kontaktdaten angegeben. Die Adresse der Internetseite wiederum stand Mitte Oktober auf einem Flugblatt, das sich kritisch bis polemisch mit der Corona-Pandemie befasste und damals an zahlreiche Haushalte in Riesa und Umgebung verteilt worden war. Auf diesem wurde unter anderem zu montagabendlichen „Spaziergängen“ mit Start am Riesaer Rathausplatz aufgerufen.
Für die Behörden greifbar
Mehrere der Flugblätter landeten auch im Briefkasten von Riesas Polizeirevier. Weil das Ermöglichen und Begleiten von Demos zu den Aufgaben der Polizei gehört, sahen sich Beamte die Sache näher an. Ergebnis: Der angekündigte „Spaziergang“ ist eine Versammlung nach Sächsischem Versammlungsgesetz und damit anzeigepflichtig. So eine Anzeige lag aber beim Landratsamt als zuständiger Versammlungsbehörde nicht vor.
Weil es abgesehen von der Internetseite und deren Betreiber keinen Hinweis auf einen Demo-Organisator gab, wandten sich die Behörden eben an genau diesen: den 58-jährigen Internetseitenbetreiber aus Riesa. Polizisten besuchten ihn, um über eine regelkonforme Demo-Anmeldung ins Gespräch zu kommen.
Der Mann bestritt allerdings damals wie heute, zu den Organisatoren zu gehören. Zwar sei er bei den Protestmärschen dabei gewesen – aber er habe insgesamt nur vier oder fünf Mal teilgenommen. Die „Spaziergänge“ hätten indes schon Monate stattgefunden, bevor er selbst dazugestoßen sei – wie könne er da deren Organisator sein? Andere Protestler? Kenne er nur mit Vornamen. Wer das Flugblatt erstellt habe, wisse er aber nicht. Auch an dessen Verteilung habe er keine Aktie.
Maske beim Einkaufen verweigert
Richter Herbert Zapf hat trotz der Beteuerungen des Mannes seine Zweifel. Für ihn spricht gegen den Riesaer, dass der sich in einem Zeitungsartikel kurz vor der Demo damit zitieren ließ, dass er zur Demo kommen werde, damit es dort kein „Chaos“ gebe. Hinzu komme: Als Polizisten den Mann wenige Tage vor der Demo aufsuchten, um mit ihm über die Demo-Anmeldung zu sprechen, habe der 58-Jährige sich die Nummer des zuständigen Mitarbeiters im Landratsamt ins Handy eingespeichert.
Verurteilt wird der Mann am Ende nicht. Richter Herbert Zapf folgt dem Vorschlag von Staatsanwalt Peter Lässig, das Verfahren gegen den Riesaer gegen eine Geldauflage einzustellen. Auch ein weiteres Verfahren, das sich um den Vorwurf eines Hausfriedensbruchs im Tedi-Markt im Riesapark dreht, hat sich damit wohl erledigt. Dort soll der 58-Jährige Ende September 2020 das Tragen einer Maske verweigert und sich dem von Marktmitarbeitern ausgesprochenen Hausverbot widersetzt haben. – Wenn der Riesaer bis Ende April 200 Euro an die Diakonie zahlt, ist er den Ärger mit der Justiz endgültig los.
Herbert Zapf stellt gegenüber dem Mann noch eines klar, bevor er die Verhandlung beendet: Es gehe nicht um die Gesinnung des Riesaers oder dessen Meinungen, sondern darum, die Rechtsordnung zu achten. Zu der gehörten auch Versammlungsrecht, Hausrecht und ebenso die Corona-Vorschriften. „Das sind alles Gesetze im materiellen Sinn, auch die Corona-Schutz-Verordnung. Und an diese Gesetze haben wir uns alle zu halten.“ (SZ/ewe)
Mehr lokale Nachrichten aus Riesa lesen Sie hier.
Mehr lokale Nachrichten aus Großenhain lesen Sie hier.
Mehr lokale Nachrichten aus Meißen lesen Sie hier.