Riesa. Ein 58-Jähriger hat sich jetzt vorm Riesaer Amtsgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe am 19. Oktober 2020 in Riesa eine Demo durchgeführt, ohne diese zuvor bei der Versammlungsbehörde angezeigt zu haben. Das ist laut Versammlungsgesetz strafbar und kann mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden. Der Mann, der ohne Anwalt zum Prozess g kam, bestritt die Vorwürfe.
- Lokales
- Dynamo
- Sachsen
- Politik
- Wirtschaft
- Feuilleton
- Deutschland & Welt
- Sport
- Leben & Stil
- Podcasts
- Beilagen und Magazine
- Rätsel
- Stars im Strampler
-
Unternehmenswelten
- Unternehmenswelten
- Campus Sachsen
- DDV Lokal
- Die StadtApotheken Dresden
- EVENTS! - Live in Riesa erleben
- Friedenstein Stiftung Gotha
- Kochsternstunden
- Küchen-Profi-Center Hülsbusch
- Küchenzentrum Dresden
- njumii – Das Bildungszentrum des Handwerks
- Städtisches Bestattungswesen Meissen
- Technische Universität Dresden
- Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
- Zoo Dresden
-
Themenwelten
- Themenwelten
- ECHT.SCHÖN.HIER
- Gasvergleich
- Stromvergleich
- Login
- Registrieren
- Merkliste
- Meine Rechnungen
- Mein Abo
- Passwort ändern
- Abmelden
- Abo
- E-Paper
- Newsletter
- Push-Mitteilungen
- Impressum
-
Portale & Anzeigen
- Portale & Anzeigen
-
Portale
- Augusto-Sachsen
- DAWO-Dresden
- SZ Card
- SZ Immo
- SZ Jobs
- SZ Lebensbegleiter
- SZ Partnersuche
- SZ Pinnwand
- SZ Trauer
- Wirtschaft-in-Sachsen
-
Anzeigen
- Anzeige schalten
- Mediadaten
- Shops