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Die Müllgebühren werden fällig

Der Zweckverband Abfallwirtschaft bietet auch Ratenzahlungen an.

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Tonnen für Hausmüll, Bioabfälle, Altpapier und Wertstoffe stehen zur Entsorgung von Abfällen bereit.
Tonnen für Hausmüll, Bioabfälle, Altpapier und Wertstoffe stehen zur Entsorgung von Abfällen bereit. © Symbolbild/Jens Wolf/dpa

Riesa-Großenhain. In den nächsten Tagen erhalten die Grundstückseigentümer in der Region Riesa-Großenhain die Gebührenbescheide. Das teilt der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) mit. Er bittet, die Fälligkeiten zu beachten und um pünktliche Bezahlung am 16. April und 1. Oktober. Bei Rückfragen sollte die Rufnummer des auf dem Gebührenbescheid benannten Bearbeiters angewählt werden.

Jeweils circa drei Wochen nach Fälligkeit werden die Säumigen schriftlich gemahnt. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, müssen Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Diese werden zwei Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort.

Um dies zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung.

Der ZAOE empfiehlt das Abbuchen der Beträge vom Konto. Eine Einzugsermächtigung könne jederzeit erteilt und auch wieder entzogen werden. Ein Vordruck ist im Internet www.zaoe.de unter „Abfallberatung/Formulare/SEPA-Lastschriftmandat“ zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden. (SZ)