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B-169-Urteil: Landesamt sieht sich bestätigt

Nachdem die Klage gegen den Ausbau abgewiesen wurde, könnten im Herbst erste Arbeiten beginnen, sagt die Lasuv-Präsidentin.

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Saskia Tietje, Präsidentin des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) - hier bei der feierlichen Freigabe der B96 in Zittau.
Saskia Tietje, Präsidentin des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) - hier bei der feierlichen Freigabe der B96 in Zittau. © Rafael Sampedro/foto-sampedro.de

Riesa/Leipzig. Nach dem vergangene Woche gefallenen Urteil zum Ausbau der B 169 zwischen der B 6 und Salbitz sieht die Präsidentin des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (Lasuv), Saskia Tietje, die Planungen ihrer Behörde bestätigt. "Die Abweisung der Klage zeigt, dass im Planungsprozess die vorliegenden Belange für die Führung der Trasse auch unter besonderer Berücksichtigung der Landwirtschaft und Umweltbelange umfassend abgewogen wurden", heißt es in einer Mitteilung des Landesamts. Die am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefallene Entscheidung bringe Klarheit, um die Bauleistungen umfassend vorzubereiten. "Für die Region ist es ein wichtiges Signal zur Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Riesa und zur Entlastung der vielen Einwohner in den angrenzenden Ortslagen", so Tietje weiter.

Teile der Ausführungsplanung, insbesondere Artenschutzmaßnahmen und ergänzende Baugrunduntersuchungen, seien bereits vertraglich gebunden, heißt es in der Lasuv-Mitteilung. „Erste vorbereitende Leistungen können voraussichtlich im Herbst beginnen.“ Derweil geht es nun daran, auch die finanziellen Mittel zu beantragen. Nun, da das Baurecht bestandskräftig sei, könnten nun die Haushaltsmittel beim Bund beantragt werden, außerdem würden die losweise Ausschreibung der Bauleistungen vorbereitet und Abstimmungen mit den weiteren Beteiligten geführt.

Gegen den Ausbau der Teilstrecke hatten mehrere Landwirte geklagt und dabei verschiedene Einwände vorgebracht. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klagen allerdings am 4. Juli in letzter Instanz ab. Parallel zu den nun laufenden Planungen müssen sich Lasuv und Grundstückseigentümer aber noch in einem Flurbereinigungsverfahren einigen. (SZ)