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Dresdner Fahrrad-Demo auf der A4 bleibt untersagt

Umweltaktivisten hatten gegen das Verbot einer Autobahn-Demonstration geklagt. Das Verwaltungsgericht Dresden unterstützt die Entscheidung jedoch. Nun geht der Fall vor die nächste Instanz.

Von Leon Heyde
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Die Umweltaktivisten müssen am Sonntag einer Alternativroute durch Dresden folgen. Foto: Rene Meinig
Die Umweltaktivisten müssen am Sonntag einer Alternativroute durch Dresden folgen. Foto: Rene Meinig © Rene Meinig (Archiv)

Eine für kommenden Sonntag (24. Juli) auf der Autobahn 4 angemeldete Fahrrad-Demonstration wird auf eine andere Route verlegt. Das Verwaltungsgericht Dresden stützte am Donnerstag eine Entscheidung der Dresdner Versammlungsbehörde. Diese hatte die von Umweltaktivisten angemeldete Autobahn-Demo nicht erlaubt. Grund dafür war die zu befürchtende Staugefahr.

Verschiedene Umweltinitiativen, darunter Fridays for Future und Verkehrswende Dresden, hatten einen Protest gegen den Ausbau der A4 angekündigt. Die angemeldete Demonstrationstrecke sollte auch über Abschnitte der Autobahn führen, zwischen den Anschluss-Stellen Dresden-Flughafen und Dresden-Hellerau. In einer Pressemitteilung äußerten die Aktivisten Unverständnis über das Verbot, da laut ihnen eine leistungsfähige Umleitungsstrecke zur Verfügung stünde. Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht sollte die Demonstration doch noch ermöglichen. Die Richter lehnten diesen am Donnerstag allerdings ab.

Am Donnerstagabend teilten die Veranstalter dann schließlich mit, in die nächste Instanz und damit vor das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die Demonstration finde am frühen Morgen bei wenig Verkehrsauslastung statt, das Gericht habe für seine Begründung jedoch Tageshöchstwerte herangezogen, kritisieren die Umweltschützer.

Bereits im vergangenen Oktober entscheid das OVG, dass Demonstrationen auf der Autobahn grundsätzlich möglich seien, allerdings müsste im Einzelfall das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die Vermeidung von Verkehrsbehinderungen abgewogen werden.

Verkehrseinschränkungen zu befürchten

Im aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden sei den Demonstrierenden ein Befahren der Autobahn auch unter Beachtung der Demonstrationsfreiheit nicht möglich. Sie stimmten mit der Stadt überein, dass eine notwendige Sperrung der A4 zu erheblichen Verkehrseinschränkungen führen würde, auch auf der Umleitungsstrecke über die Radeburger Straße und die Wilschdorfer Landstraße.

Zudem habe die Stadt plausibel dargelegt, dass der Fahrradkorso auch zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auf der Gegenfahrspur führen könnte, wenn diese von der Demonstration überrascht würden. Zudem würde die von der Stadt festgelegte Alternativroute vom Schlesischen Platz bis zum Alaunpark, inklusive Überquerung der A4, der Öffentlichkeitswirksamkeit des Protests gerecht werden. (mit SZ/mxh)