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Immer mehr Waffen in Sachsen - Kleiner Waffenschein gefragt

Ob scharfe Waffen oder Waffenteile, in Sachsen geht der Trend zur Waffe weiter nach oben. Dabei bekommt nicht jeder Antragsteller auch eine entsprechende Erlaubnis.

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Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole, einem Magazin und einer Knallpatrone.
Ein Kleiner Waffenschein liegt zwischen einer Schreckschuss-Pistole, einem Magazin und einer Knallpatrone. © Oliver Killig/dpa

Dresden. Die Zahl zugelassener Gewehre und Pistolen in Sachsen, darunter scharfe ebenso wie Schreckschusswaffen, hat sich im vergangenen Jahr weiter erhöht. Wie aus dem Nationalen Waffenregister hervorgeht, befanden sich Ende 2023 landesweit 153.326 Waffen in Privatbesitz, gut 1.900 mehr als ein Jahr zuvor. Auch die Zahl der Waffenteile, die zu schussfähigem Gerät zusammengesetzt werden können, nahm um gut 1.000 zu auf 13.109, und die Zahl der privaten Waffenbesitzer nahm um 315 zu.

Bei Schießerlaubnissen ging der Trend ebenso weiter nach oben, um 87 auf 1.426. Sie gelten für das Schießen außerhalb von Schießstätten, etwa zur Jagd oder Brauchtumspflege. Die Zahl der Waffenscheine erhöhte sich laut Statistik um 2.350 auf 91.142, wobei ein Mensch mehrere Erlaubnisse besitzen kann. Nach wie vor gefragt ist dabei besonders der Kleine Waffenschein, der zum Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit berechtigt. 24.205 standen Ende Dezember 2023 zu Buche und damit 1.067 mehr als ein Jahr zuvor.

Weniger Anfragen bei Waffenbehörden als 2022

Insgesamt gingen mit knapp 22.000 Anfragen etwa 3.700 weniger bei den Waffenbehörden ein als 2022. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) ordnete Ende 2023 insgesamt 86 Menschen mit waffenrechtlicher Erlaubnis der rechtsextremistischen Szene zu, 24 davon hatten einen Kleinen Waffenschein. Bei 19 weiteren Menschen mit Kleinem Waffenschein gab es nach Angaben des Innenministeriums Erkenntnisse, dass es sich bei ihnen um sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter handelt.

Die Behörden überprüften bei 61 Menschen, bei denen es Hinweise auf Bezüge zu Rechtsextremisten oder sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern gab, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. 26 wurde die Erlaubnis entzogen, sie mussten ihre Waffen abgeben. Bei zwei von ihnen erging zusätzlich ein vorbeugendes Waffenbesitzverbot, fünf verzichteten nach Anhörung freiwillig auf ihre Erlaubnisse und Waffen.

In der Regel werden Waffenscheine von gefährdeten Menschen oder Sicherheitsfirmen für Personal beantragt. Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe kann von zuständigen Behörden bei Landkreisen und kreisfreien Städten erteilt werden, wenn eine nachweislich höhere Gefährdung durch Angriffe auf Leib und Leben als für die Allgemeinheit oder wenn Bewachungsaufträge für gefährdete Menschen oder Objekte vorliegen. Erlaubnisse können mit Auflagen und befristet für Menschen erteilt werden.

Menschen, die wegen hoheitlicher Aufgaben des Bundes oder eines Landes gefährdet sind oder für Gäste und Menschen anderer Staaten und deren Bewachungspersonal kann abweichend vom Waffenschein eine Bescheinigung zum Führen von Waffen erteilt werden. Generelle Voraussetzungen für die Erteilung sind Zuverlässigkeit und die Eignung zum Tragen von Waffen. (dpa)