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Leichter Trend nach oben bei Asylverfahren in Sachsen

Flüchtlinge können sich juristisch gegen eine Ablehnung ihres Asylantrags wehren. Bei den Klagen an Verwaltungsgerichten zeigt die Kurve nach einem Rückgang wieder nach oben - die Justiz geht von einem klaren Trend aus.

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Immer mehr Flüchtlinge klagen gegen eine Ablehnung ihres Asylgesuchs.
Immer mehr Flüchtlinge klagen gegen eine Ablehnung ihres Asylgesuchs. © Henning Kaiser/dpa (Symbolfoto)

Dresden. Die Zahl der Klagen in Asylangelegenheiten an den sächsischen Verwaltungsgerichten geht nach einem Rückgang wieder nach oben. "Die Eingänge in Asylsachen steigen spürbar, haben aber noch kein Ausmaß erreicht, das eine ordnungsgemäße Bearbeitung unmöglich machen würde", sagte ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen auf Anfrage.

Nach OVG-Angaben wurden 2022 bei den Asylkammern 5.205 Eingänge verzeichnet. Die Statistik weist 4.020 Asylklagen sowie 1185 Anträge auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - sogenannte Eilverfahren - aus. Im Vergleich zum Vorjahr gingen damit knapp 560 Asylklagen mehr ein, was einem Plus von rund 14 Prozent entspricht. Im Vergleich zu 2020 waren es nur rund 290 und gut sieben Prozent mehr. Bei Eilverfahren indes gab es 2022 einen Rückgang um 50 Verfahren gegenüber 2021 - und im Vergleich zum Jahr davor sogar um 115.

Mit 1.488 Eingängen und rund 29 Prozent aller Asylverfahren lag die Hauptlast wie auch in den beiden Vorjahren beim Dresdner Verwaltungsgericht. Neben Dresden gibt es in Sachsen noch in Chemnitz und Leipzig Verwaltungsgerichte. Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Bautzen.

Erledigt wurden 2022 in erster Instanz 5.212 Asylverfahren, davon 4.036 Klagen. Dabei widersprachen in den meisten Fällen Menschen aus dem Irak, Venezuela und der Türkei einem Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). In diesem Jahr liegen Venezuela, die Türkei und Syrien an der Spitze. (dpa)