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Mehr Markenschutz für Uhrenhersteller in Glashütte

Der Bundesrat hat über den Schutz der Herkunftsbezeichnung "Glashütte" abgestimmt. Ministerpräsident Kretschmer sieht es als großen Erfolg.

Von Niels Heudtlaß
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Der Schriftzug "Glashütte" garantiert auch in Zukunft, nun aber gestützt auf eine Bundesverordnung, dass ein Großteil der Uhr in Glashütte hergestellt wurde.
Der Schriftzug "Glashütte" garantiert auch in Zukunft, nun aber gestützt auf eine Bundesverordnung, dass ein Großteil der Uhr in Glashütte hergestellt wurde. © SAE Sächsische Zeitung

Dresden. Der Bundesrat hat mehr Markenschutz für die Uhrenhersteller im sächsischen Glashütte auf den Weg gebracht. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Vorlage Sachsens für einen besseren Schutz der Herkunftsangabe "Glashütte" zu. Damit werden verbindliche Anforderungen für die Verwendung der geografischen Herkunftsangabe für Uhren festgelegt. Die Uhrmacher sollen so besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Hergestellt in Glashütte" geschützt werden. Für Uhren aus Glashütte stehen Marken wie A. Lange & Söhne, Glashütte Original, Nomos oder Mühle.

"Der Schutz der Herkunftsangabe 'Glashütte' ist ein großer Erfolg für Sachsen und ein wichtiges Signal für die traditionsreiche Uhrmacherkunst im Osterzgebirge", sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). Die in Glashütte hergestellten Uhren stünden im weltweiten Wettbewerb für eine besondere Qualität und Handwerkskunst. Gerade aus China gebe es immer wieder Versuche, Produkte zu kopieren. Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) sagte im Bundesrat, Glashütte gehöre damit zum kleinen Kreis der Orte, die eine Sache so erfolgreich und mit einem so hohen Qualitätsanspruch betreiben, dass sie ein Synonym für ihr Handwerk geworden seien.

Bis zu diesem Erfolg war es ein weiter Weg.

Bereits im Juni 2019 hatte die sächsische Staatsregierung beschlossen eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Dort wurde die Verordnung im September gebilligt. Diese erste Version konnte jedoch zunächst nicht erlassen werden, da das geografische Herkunftsgebiets und die schützenden Herstellungsbedingungen aus Sicht des Bundesjustizministeriums zu unpräzise waren. In einer konkretisierten Neufassung wurde die Verordnung im Juli 2021 der Europäischen Union vorgelegt. Jedes Mitgliedsland hatte die Möglichkeit Stellung nehmen. Die Frist endete ohne Widerspruch am 25. Oktober. Im Dezember stimmte auch das Bundeskabinett dem Markenschutz zu. Somit kann die neue Verordnung nach der Abstimmung durch den Bundesrat am 11. Februar in Kraft treten.

Hohe Zustimmung im Bundestag erwartet

"Nach vielen Gesprächen erfahren wir bisher nur Zustimmung. Wir gehen davon aus, dass die Verordnung einstimmig im Bundesrat angenommen wird", sagt Conrad Clemens, Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund, im Vorfeld. Das sei etwas besonderes, denn nur selten würden solche Initiativen durch die Länder zum Gesetz.

Damit wäre der Name Glashütte Uhren vorbehalten, deren "wesentlichen Herstellungsstufen" zu mehr als 50 Prozent im Herkunftsgebiet Glashütte erfolgt sind. Dazu zählen laut der Verordnung die Montage und das Ingangsetzen des Uhrwerks, die Feinregulierung einer Uhr, die Montage des Zifferblatts, das Setzen der Zeiger und das Einschalen des Uhrwerks. Doch nicht alle Produktionsschritte müssen direkt in Glashütte stattfinden. In den Altenberger Stadtteilen Bärenstein und Lauenstein ist die Zulieferung und Veredlung angesiedelt. In der Stadt Dresden dürfen bestimmte Teile bearbeitet werden.

Diese Ausweitung des Herstellungsgebietes soll verhindern, dass Hersteller, die aus logistischen Gründen ihre Produktion in umliegende Gebiete von Glashütte verlegt haben, einen Wettbewerbsnachteil erleiden, erklärt Clemens "Wir wollten alle Uhrenhersteller, die in der Region um Glashütte produzieren, im Boot haben, um das sächsische Handwerk zu stärken", so der Bevollmächtigte. Ziel der Verordnung sei es Konkurrenz aus dem Ausland, vor allem aus dem asiatischen Raum, daran zu hindern Nachahmungen mit dem Qualitätsmerkmal Glashütte zu versehen.

Der Markenschutz stärkt den Wirtschafsstandort Sachsen

Somit ist diese Verordnung ganz im Sinne der Hersteller. "Die neue Glashütte-Verordnung ist wichtig und richtig für unseren Ort, weil sie ganz im Sinne seiner Geschichte ist. Sie schützt die wertvolle Herkunftsbezeichnung und das, was in mehr als 175 Jahren hier für die Zeitmesskunst erdacht und geleistet wurde", sagt Alexa Montag Unternehmenssprecherin des Uhrenherstellers Nomos aus Glashütte. Die neue Verordnung sei angelehnt an das für Uhren ebenfalls berühmte "Swiss Made" und schütze die Bemühungen in und für Glashütte. Einen Schutz der Herkunftsbezeichnung dieser Kategorie gebe es nur sehr selten, so die Sprecherin.

In Deutschland ist nur Solingen für die Herstellung von Messern ähnlich gut geschützt wie jetzt Glashütte.

Auch der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig, der sich nach eigenen Angaben auf Bundesebene jahrelang persönlich für den Schutz der Marke eingesetzt hat und im Bundesrat für die Verordnung stimmen wird, freut sich über die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Sachsen. "Die Schutzmarke bietet dem Verbraucher die Sicherheit, dass auch wirklich Glashütte in den Uhren steckt, auf denen Glashütte steht. Damit wird die hochwertige Qualität weiter garantiert und wir stärken den Wirtschaftsstandort Sachsen gegen preiswerte Konkurrenz und Imitate aus dem Ausland", so Dulig.

Neben dem Wirtschaftsminister hat auch Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) persönlich beim Bundesjustizministerium für den Markenschutz der Glashütte Uhren geworben, sagt Clemens. Im Bundesrat wird zudem Justizministerin Katja Meier (Grüne), deren Ministerium ebenfalls stark in den Prozess eingebunden war, zur Verordnung sprechen.