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Mehr Markenschutz für Uhrenhersteller in Glashütte

Der Bundesrat hat über den Schutz der Herkunftsbezeichnung "Glashütte" abgestimmt. Ministerpräsident Kretschmer sieht es als großen Erfolg.

Von Niels Heudtlaß
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Der Schriftzug "Glashütte" garantiert auch in Zukunft, nun aber gestützt auf eine Bundesverordnung, dass ein Großteil der Uhr in Glashütte hergestellt wurde.
Der Schriftzug "Glashütte" garantiert auch in Zukunft, nun aber gestützt auf eine Bundesverordnung, dass ein Großteil der Uhr in Glashütte hergestellt wurde. © SAE Sächsische Zeitung

Dresden. Der Bundesrat hat mehr Markenschutz für die Uhrenhersteller im sächsischen Glashütte auf den Weg gebracht. Die Länderkammer stimmte am Freitag einer Vorlage Sachsens für einen besseren Schutz der Herkunftsangabe "Glashütte" zu. Damit werden verbindliche Anforderungen für die Verwendung der geografischen Herkunftsangabe für Uhren festgelegt. Die Uhrmacher sollen so besser vor einer missbräuchlichen Verwendung der Bezeichnung "Hergestellt in Glashütte" geschützt werden. Für Uhren aus Glashütte stehen Marken wie A. Lange & Söhne, Glashütte Original, Nomos oder Mühle.

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