Dresden. Der Wahlsieg des AfD-Politikers Rolf Weigand bei der Bürgermeisterwahl am Wochenende in Großschirma hat Konsequenzen für die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Da Weigand dort sein bisheriges Landtagsmandat künftig aufgegeben muss, weil er als hauptamtlicher Kommunalpolitiker nicht gleichzeitig im Landesparlament sitzen darf, verliert seine Fraktion absolut ein Mandat.
Statt bisher 34 AfD-Abgeordnete werden deshalb nur noch 33 Abgeordnete im Parlament vertreten sein, wenn Weigand sein Ausscheiden aus dem Parlament offiziell anzeigt. Üblicherweise erfolgt das, wenn er seinen neuen Posten als Bürgermeister von Großschirma offiziell antritt. Bis dahin ist er zunächst weiterhin Abgeordneter des Landtages.
In der Regel rückt bei einem Ausscheiden eines Abgeordneten der nächstfolgende Kandidat auf der Landesliste der jeweiligen Partei in den Landtag nach. Im Fall der AfD ist das allerdings nicht möglich, da ihre Landesliste für die Landtagswahl 2019 nach einem Gerichtsurteil wegen Verfahrensfehlern gekürzt worden war und deshalb jetzt kein Ersatzkandidat mehr zur Verfügung steht.
Die Zahl der insgesamt im sächsischen Parlament vertretenen Abgeordneten sinkt damit wenige Monate vor der nächsten Landtagswahl am 1. September 2024 von 119 auf nur noch 118. An den Mehrheitsverhältnissen im Plenum ändert sich dadurch nichts.