Sachsen
Merken

Sachsen will den offenen Vollzug stärken

Das Kabinett legt Neuerungen für Inhaftierte in Sachsen vor. Dabei geht es um Videobesuche und Weiterbildung.

Von Thilo Alexe
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldstrafe verbüßt, kann in Sachsen auf den offenen Vollzug hoffen.
Wer eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldstrafe verbüßt, kann in Sachsen auf den offenen Vollzug hoffen. © Daniel Naupold/dpa (Symbolbild)

Sachsen plant Änderungen im Justizvollzug. Ein Ziel: Mehr Straftäter sollen in den offenen Vollzug kommen. Justizministerin Katja Meier (Grüne) nannte am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden als Voraussetzung dafür, dass die Haftstrafe des Verurteilten zwei Jahre nicht überschreitet. Wer in den offenen Vollzug wolle, dürfe nicht wegen grober Gewalttätigkeit oder Sexualdelikten verurteilt sein.

Eine Voraussetzung kann der Ministerin zufolge zudem sein, dass sich der Straftäter selbst stellt. Zudem müsse er einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz nachweisen können. Denkbar ist also, dass sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen – in der Regel wegen nicht bezahlter Geldstrafen – offen verbüßt werden können.

Beim offenen Vollzug können Gefangene ihrer Arbeit außerhalb der Justizvollzugsanstalt nachgehen, müssen danach aber umgehend zurückkehren. Meier wies darauf hin, dass das Kabinett mit der Gesetzesnovelle, über die der Landtag entscheidet, auf den Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD reagiere: „Mir waren dabei die Stärkung des offenen Vollzugs und die gesetzliche Verankerung der Videobesuche als zentrale Neuregelungen besonders wichtig.“

Geschaffen werden sollen in allen zehn sächsischen Gefängnissen Bestimmungen zur Durchführung von Videobesuchen. Ziel sei es, deren Verstetigung zu ermöglichen und Kontakte für die Inhaftierten zu Familien und Freunden zu erleichtern.

Derzeit ein Inhaftierter des dritten Geschlechts in Sachsen

Ein weiterer Punkt greift nach Meiers Worten eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum dritten Geschlecht auf. So sollen sächsische Vollzugsgesetze künftig eine Regelung aufnehmen, die Bedürfnissen von trans-, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in einem Gefängnis Rechnung trägt. Derzeit treffe das in Sachsen auf eine Person zu, sagte die Ministerin.

Geplant seien keine Sonderzellen. Es gehe um Einzelfallentscheidungen und dabei auch um die Frage, in welchem Gefängnis die Betroffenen am besten untergebracht seien. Bislang sind neun der sächsischen Gefängnisse für Männer ausgelegt, eines – in Chemnitz – für Frauen.

Resozialisierung durch Digitalisierung

Gestärkt werden sollen zudem Resozialisierungsmöglichkeiten durch Digitalisierung. Ein entsprechendes Modellprojekt regen CDU, Grüne und SPD im Koalitionsvertrag an. Konkret geht es darum, wie Inhaftierte etwa zur Weiterbildung oder zu Alltagsthemen wie der Wohnungssuche für die Zeit nach der Haft Computer nutzen können. Die Anwendungsmöglichkeiten sollen aber darauf reduziert sein.

Eine Erleichterung sieht die Novelle für Polizeibeamte, Sanitäter und Notärzte vor. Sie sollen künftig – wie auch Handwerker – ihre Handys bei Einsätzen in den Anstalten nicht mehr abgeben müssen. Weiterer Punkt: Der Austausch mit anderen Bundesländern über Gefangene, die nach Sachsen verlegt werden, soll verbessert werden.