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Protest gegen Verbot der Trendsportart Wingfoilen in Sachsen

Nirgendwo sonst in Deutschland ist die Trendsportart Wingfoilen flächendeckend verboten - außer in Sachsen. Die Junge Union macht den Erlass Anfang November sogar zum Thema auf dem CDU-Landesparteitag.

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Im April dieses Jahres war das französische Leucate am Mittelmeer Etappenort des GWA Wingfoil World Cups.
Im April dieses Jahres war das französische Leucate am Mittelmeer Etappenort des GWA Wingfoil World Cups. © Valentine Chapuis/AFP/dpa

Dresden/Leipzig. Die Junge Union Sachsen und Niederschlesien (JU) hat das sächsische Verkehrsministerium aufgefordert, die Trendsportart Wingfoilen zu genehmigen. Das im Mai dieses Jahres ausgesprochene Verbot schwäche den Freistaat "als attraktives Bundesland für junge Menschen", teilte JU-Vorsitzender Marcus Mündlein am Dienstag mit. Gerade für die junge Generation sei ein vielfältiges Sport- und Freizeitangebot ein wichtiger Standortfaktor. Nach Angaben des Jungen Union ist das Verbot in Deutschland "einmalig und nicht begründbar".

Der Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) bestätigt, dass es außer in Sachsen nirgendwo sonst so ein flächendeckendes Verbot fürs Foilen gibt. VDWS-Vorsitzender Thomas Weinhardt teilte mit, der Erlass entwickle "sich gerade zum touristischen Alptraum für Sachsen".

Der Surf- und Kiteverein Leipzig klagt gegen das Verbot. Er rechnet mit Kosten von bis zu 15.000 Euro und hat deshalb zu Spenden aufgerufen. Eine Online-Petition, in der verlangt wird, das Foil-Verbot in Sachsen aufzuheben, hat bislang mehr als 6.300 Unterstützer. Wingfoiler sind mit einem eigens angefertigten Surfboard unterwegs, dessen besonderes Merkmal eine horizontale Tragfläche ist, das sogenannte Foil. Es lässt den Sportler förmlich über dem Wasser schweben.

Die Landesdirektion Sachsen, die auch als Schifffahrtsbehörde im Freistaat agiert, ist jedoch der Meinung, dass diese Tragflächen für andere Gewässernutzer gefährlich sind. Das Verkehrsministerium bestätigte diese Ansicht mit einem Verbot im Mai dieses Jahres. Neben den "Tragflächen mit ihrer kantigen, schwertartigen Geometrie" seien auch "die vergleichsweise höheren erreichbaren Geschwindigkeiten" ein Grund für den Erlass. Darin ist von 50 Kilometern pro Stunde und mehr die Rede. Die Sportart weise damit "ein entsprechendes Gefährdungspotenzial" auf, heißt es. (SZ)