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Sachsen muss abgeschobene Dhespina und ihre Familie aus Albanien zurückholen

Mitte September wurde eine schwerkranke Jugendliche aus Sachsen nach Albanien abgeschoben. Doch offenbar gab es eine Kommunikationspanne bei den Behörden. Nun wird die Familie zurückgeholt.

Von Maximilian Helm
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Eine abgeschobene Familie wird aus Albanien nach Sachsen zurückgeholt.
Eine abgeschobene Familie wird aus Albanien nach Sachsen zurückgeholt. © Federico Gambarini/dpa (Symbolfoto)

Dresden. Sachsen holt eine aus Mittelsachsen abgeschobene Familie aus Albanien zurück. Das teilt das sächsische Innenministerium am Freitag mit. Demnach sei am 15. September 2023 die 16-jährige Dhespina I. gemeinsam mit ihrer Familie abgeschoben worden. Und das, obwohl die Jugendliche unter einer schweren Krankheit leidet.

Laut Innenminister Armin Schuster (CDU) habe sich bei der Prüfung herausgestellt, dass ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis erfolgversprechend war. Das bedeutet, dass die Minderjährige in Deutschland wenigstens geduldet ist. Darüber wurde die Landesdirektion laut Innenministerium jedoch nicht informiert - sie hatte dann die Abschiebung angeordnet.

Das ist jedoch deshalb rechtswidrig - deshalb sei am Donnerstag die Rückholaktion angeordnet worden. Schuster sagt "Wir bedauern diesen Fehler und hoffen, dass sich die Familie schnell wieder hier einlebt und die jüngsten Ereignisse bald verarbeitet sind."

Abgeschoben nach Albanien: Medikamente abgenommen

Brisant ist der Fall vor allem, weil Dhespina an Mukoviszidose leidet. Mukoviszidose ist eine Erbkrankheit, bei der Gewebe und Organe wie die Lunge mit dickflüssigem Sekret irreparabel geschädigt werden.

Laut des Sächsischen Flüchtlingsrates, der den Fall in den vergangenen Wochen immer wieder öffentlich gemacht hatte, sei eine Behandlung dieser Krankheit in Albanien kaum möglich. Deshalb hatte er immer wieder die Rückkehr Dhespinas und ihrer Familie gefordert.

In Albanien seien ihr demnach die Medikamente abgenommen worden, sodass sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert habe. Der Flüchtlingsrat sprach von einer "groben ethischen Missachtung der gesundheitlichen Lage einer schwerkranken Minderjährigen". Nun ist eine Behandlung am Universitätsklinikum Dresden wieder möglich.