Sachsen
Merken

Sachsen will eigenes Gesetz zur besseren Integration von Ausländern beschließen

Sachsen will die Integration und Teilhabe von Migranten verbessern. Erklärte Ziele sind "belastbare Strukturen" bei Land und Kommunen in diesem Bereich, aber auch mehr Engagement der Migranten selbst.

Von Gunnar Saft
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Wenige Tage nach ihrer Kür zur SPD-Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl 2024 stellte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag einen  Gesetzentwurf der Staatsregierung für die  bessere Integration und Teilhabe von Migranten vor.
Wenige Tage nach ihrer Kür zur SPD-Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl 2024 stellte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping am Dienstag einen Gesetzentwurf der Staatsregierung für die bessere Integration und Teilhabe von Migranten vor. © Archivbild:  dpa/Robert Michael

Dresden. Als erstes ostdeutsches Flächenland plant der Freistaat Sachsen ein eigenes Gesetz zur besseren Integration und Teilhabe von Migranten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am Dienstag vom Landeskabinett verabschiedet und dem Landtag zur weiteren Beratung übergeben.

Sozialministerin Petra Köpping (SPD) betonte, im Mittelpunkt des Gesetzwurfs stünden klarere Regeln, wie sich Land und Kommunen die Gemeinschaftsaufgabe Integration aufteilen, damit in dem Bereich „belastbare Strukturen“ geschaffen werden. Das Regelwerk richte sich aber auch direkt an Migranten und stelle dabei das Prinzip „Fordern und Fördern“ in den Vordergrund. Dazu gehöre Engagement zum Erwerb der deutschen Sprache und zumutbare Anstrengungen zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Beides ist im Gesetzentwurf aber nicht als Verpflichtung festgelegt.

Dennoch hofft die Ministerin somit auf mehr Erfolge. „Schnellstmögliche Integration durch Ausbildung und Arbeit ist für mich der beste Weg.“ Der Entwurf ist ihrer Auffassung nach auch ein Zeichen an Vereine und Verbände, dass Strukturen wie etwa die Psychosozialen Zentren und das Landessprachprogramm verstetigt werden. So soll das Sozialministerium ermächtigt werden, hier Einzelheiten bei der Förderung per Rechtsverordnung selbst zu regeln. Bei Stellenausschreibungen in Behörden soll zudem explizit darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind. Ziel sei es, mehr Migranten zu beschäftigen. Konkrete Quoten sind dazu allerdings nicht geplant.

Vorgesehen ist jedoch, dass der Ausländerbeauftragte des Freistaats künftig als Integrationsbeauftragter fungiert und nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle in Sachsen lebende Ausländer Ansprechpartner ist. Zurzeit hat dieses Amt der frühere Justizminister Geert Mackenroth (CDU) inne. Zusätzlich soll zudem alle fünf Jahre ein Bericht zum Stand von Integration und Teilhabe in Sachsen erarbeitet werden.

Als Erste begrüßte am Dienstag die SPD-Landtagsfraktion den Regierungsbeschluss. „Integration ist eine Daueraufgabe und wird in unserer Einwanderungsgesellschaft weiter an Bedeutung gewinnen.“ Köpping selbst sagte, sie hoffe, dass das sächsische Gesetz noch vor der am 1. September 2024 stattfindenden Landtagswahl in Kraft tritt. Ihren Angaben nach verfügen bisher nur Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein sowie Hessen über eine entsprechende eigene Länderregelung.