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Straße zwischen Kleingießhübel und Cunnersdorf wieder frei

Nach fast zwei Jahren Bauzeit ist das Vorhaben nun abgeschlossen. Trotzdem droht in nächster Zeit wieder eine Vollsperrung.

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Zwischen Kleingießhübel und Cunnersdorf wurde ein weiterer Abschnitt für den Verkehr freigegeben.
Zwischen Kleingießhübel und Cunnersdorf wurde ein weiterer Abschnitt für den Verkehr freigegeben. © Daniel Schäfer

Die S169 konnte im Bereich der Forstmühle zwischen Kleingießhübel und Cunnersdorf am Freitag wieder für den Verkehr freigegeben werden. Darüber informiert das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv). Die seit rund zwei Jahren laufenden Arbeiten seien damit weitestgehend abgeschlossen. Für Restarbeiten wird der Verkehr bis voraussichtlich 5. Dezember mittels halbseitiger Verkehrsführung unter Ampelregelung am Baubereich vorbeigeleitet.

Die Baumaßnahme war ziemlich umfangreich. Sie umfasste den Ersatzneubau von Stützbauwerken auf einer Gesamtlänge von rund 390 Metern und den Bau einer Brücke mit einer Stützweite von rund 5,50 Meter. Außerdem wurde der gesamte Straßenbereich grundhaft ausgebaut. Zuvor erfolgte in einem ersten Bauabschnitt von Sommer 2021 bis Frühjahr 2022 die Erneuerung einer rund 300 Meter langen Stützwand, einschließlich Fahrbahnerneuerung und der Beseitigung von Hochwasserschäden. Anschließend wurde eine Brücke und einer rund 90 Meter lange Stützwand sowie die Fahrbahn in einem rund 200 Meter langen Baubereich erneuert.

Weitere Bauarbeiten werden vorbereitet

Im Verlauf der S 169 sind weitere Baumaßnahmen geplant. Zwischen Kleingießhübel und Cunnersdorf soll eine weitere Brücke unter erneuter Vollsperrung der S 169 erneuert werden. Ein weiterer Bauabschnitt soll nach Kleingießhübel zwischen Krippen und Kleingießhübel im unmittelbaren Bereich der Rölligmühle durchgeführt werden. Dabei ist die Erneuerung von zwei Stützwänden und einer Brücke ebenfalls unter Vollsperrung vorgesehen.

Belastbare Aussagen zum Baubeginn können derzeit noch nicht getroffen werden. Unter anderem sind ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts notwendig sowie Abstimmungen mit der Verkehrsbehörde zu führen. (SZ)