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Einbruch in Schloss Reinsberg

Ein aufmerksamer Bürger hatte am Sonnabendabend den Schein von mehreren Taschenlampen im Schloss wahrgenommen. Was die Polizei bei einer Durchsuchung fand.

Von Sylvia Jentzsch
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In das Schloss Reinsberg wurde  am Sonnabend eingebrochen.
In das Schloss Reinsberg wurde am Sonnabend eingebrochen. © Mirko Seidel

Mittelsachsen/Reinsberg. Ein Zeuge verständigte am Sonnabendabend um 21.50 Uhr die Polizei, nachdem er den Schein von mehreren Taschenlampen in den Räumen des Schlosses Reinsberg wahrgenommen hatte.

Mehrere Streifenwagenbesatzungen begaben sich umgehend in die Kirchgasse. Bei der Überprüfung der Räume konnte niemand festgestellt werden, so die Pressestelle der Polizeidirektion Chemnitz. Allerdings entdeckten die Beamten auf einem Balkon des Schlosses mehrere Hirschgeweihe, Gasflaschen und Elektrogeräte, die als Diebesgut offensichtlich zum Abtransport bereitgelegt waren.

Polizei entdeckt einen 18-Jährigen

Daraufhin suchten die Einsatzkräfte im Außenbereich des Schlosses nach den Tätern. In einem Gebüsch wurden sie bei der Absuche fündig. Ein Mann (18) mit Stirnlampe hatte vergeblich versucht, sich vor den Polizisten zu verstecken.

Bei der ersten Befragung gab der tschechische Staatsbürger zu, sich vor Eintreffen der Polizei mit zwei weiteren Personen im Schloss aufgehalten zu haben.

Der Heranwachsende wurde auf ein Polizeirevier gebracht und zur erkennungsdienstlichen Behandlung in Gewahrsam genommen.

Ermittlungen aufgenommen

"Nachdem die ersten erforderlichen polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, wurde der 18-Jährige am Sonntagvormittag auf Weisung der zuständigen Staatsanwaltschaft aus dem Gewahrsam entlassen", so die Pressestelle.

Gegen den 18-Jährigen wird indes wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls ermittelt.

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Zu klären sein wird nunmehr, mit wem er auf welche Art und Weise ins Schloss Reinsberg eingedrungen war. Zudem ist derzeit noch unklar, ob aus den historischen Räumen etwas gestohlen wurde.

Demnach lassen sich noch keine Aussagen zu etwaigen Stehl- und Sachschäden treffen.