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So startet Sachsen die Ausgabe von Bezahlkarten an Asylbewerber

Ab Anfang April verteilen viele, aber nicht alle Kommunen in Sachsen die Bezahlkarte an Asylbewerber. Deren Gültigkeitsregeln könnten sich später wieder ändern.

Von Gunnar Saft
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So ähnlich wie diese Kartenvariante aus Hamburg könnten auch in Sachsen die neuen Bezahlkarten für Asylbewerber aussehen. Optisch gleichen sie einer EC- oder Kreditkarte, haben aber nur eingeschränkte  Funktionen. Im Ausland sind sie nicht einsetzbar.
So ähnlich wie diese Kartenvariante aus Hamburg könnten auch in Sachsen die neuen Bezahlkarten für Asylbewerber aussehen. Optisch gleichen sie einer EC- oder Kreditkarte, haben aber nur eingeschränkte Funktionen. Im Ausland sind sie nicht einsetzbar. © Archivfoto: Marcus Brandt/dpa

Seit Monaten wurde darüber debattiert, jetzt ist die Entscheidung gefallen: Ab dem 1. April erhalten in Sachsen die ersten Asylbewerber eine Bezahlkarte, mit deren Hilfe sie ihre monatlichen Ausgaben zum Lebensunterhalt decken können. Sächsische.de gibt dazu einen Überblick.

Ändert sich mit der Karte der Umfang der Leistungen für Asylbewerber?

Ändert sich mit der Karte der Umfang der Leistungen für Asylbewerber? Nein. Grundsätzlich bleibt es bei dem gleichen Leistungsumfang, der Asylbewerbern aufgrund des Asylbewerberleistungsgesetzes zusteht. Eine wichtige Änderung gibt es allerdings bei der künftigen Form der Zuwendungen: So wird mit der Karte die bislang übliche Ausgabe von Bargeld deutlich eingeschränkt und Asylbewerber sind dann angehalten, die meisten anfallenden Ausgaben mithilfe der Karte zu bezahlen.

Was heißt „weniger Bargeld“ und wo kann man die Karte künftig einsetzen?

Die Bezahlkarte funktioniert prinzipiell wie eine normale EC-Karte, unterliegt aber wichtigen Einschränkungen: So kann mit ihr nur ein bestimmter Bargeldbetrag an einem Geldautomaten abgehoben werden. In Sachsen hat man sich hier auf maximal 50 Euro pro Monat geeinigt. Höhere Beträge werden vom Automaten nicht akzeptiert. Mit dem restlichen Kartenguthaben, das von den zuständigen Behörden regelmäßig je nach Leistungsanspruch des Kartenbesitzers automatisch aufgeladen wird, kann man überall einkaufen, wo auch EC-Karten akzeptiert werden. Es gibt weder eine Eingrenzung auf bestimmte Läden, noch auf bestimmte Waren. Ein Kaufverbot für Tabak- oder Alkoholprodukte wurde zwar geprüft, aber am Ende verworfen.

Wozu wird eigentlich der Aufwand mit den neuen Karten betrieben?

Hierfür gibt es zwei wesentliche Gründe. Gern verweisen Politiker und Behördenvertreter darauf, dass mit der neuen Bezahlkarte der Verwaltungsaufwand für die Kommunen gesenkt wird, da sie nun nicht mehr regelmäßig Bargeldauszahlungen an die Asylbewerber vornehmen müssen. Der wichtigere Grund für die neuen Bezahlkarten liegt allerdings darin, dass man auf diese Weise verhindern will, dass Asylbewerber Geld an ihre Familien ins Ausland überweisen oder Geld an Schlepper zahlen, die sie zuvor illegal ins Land gebracht haben. Mit den Karten sind deshalb Geldtransfers ins Ausland sowie gegenseitige Überweisungen innerhalb Deutschlands nicht möglich. Mittelfristig, so die Hoffnung der Politik, sinkt damit der Anreiz zur illegalen Migration in die EU und nach Deutschland. Das im Grundgesetz verbriefte Asylrecht soll dadurch nicht eingeschränkt werden.

Warum führt Sachsen die Karten ein, während der Bund noch darüber berät?

Bei der Debatte um die (!) Bezahlkarte geht es im Grunde genommen immer um zwei unterschiedliche Kartenvarianten. Einmal um Karten, die neu ankommende Asylbewerber erhalten sollen, wenn sie zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht werden, für die der Staat zuständig ist und nicht die Kommunen. Über eine solche Karte verhandeln die Bundesländer noch, sie wird absehbar frühestens im Herbst, möglicherweise aber auch erst ab 2025 eingeführt. Bei den jetzt in Sachsen und in Gemeinden anderer Bundesländer ausgegebenen Karten handelt es sich dagegen um Karten, die die jeweiligen Kommunen an jene Asylbewerber verteilen, die nach dem Auszug aus der staatlichen Erstaufnahmeeinrichtung bei ihnen vor Ort einen Wohnsitz erhalten. Geplant ist, dass nach offizieller Einführung der Bundeskarte beide Systeme angepasst werden, so dass Asylbewerber die zuerst erhaltene Karte später ohne Kartentausch in ihrer Wohnsitzkommune weiternutzen können.

Warum geben jetzt aber nicht alle Sachsen-Kommunen Bezahlkarten aus?

Bis zur Einführung der allgemeinen Bundeskarte können die Kommunen freiwillig entscheiden, ob sie zuvor bereits eigene Bezahlkarten für Asylbewerber ausgeben oder nicht. In Sachsen haben sich alle zehn Landkreise darauf geeinigt, ab April mit der Kartenverteilung in ihren Zuständigkeitsbereichen zu beginnen. Die drei kreisfreien Metropolen Dresden, Leipzig und Chemnitz erklärten dagegen, damit bis zur Einführung der Bundeskarte warten zu wollen. In Dresden ist mittlerweile allerdings wieder offen, ob man nun ebenfalls schon früher eine eigene Bezahlkarte einführt, nachdem dies eine Stadtratsmehrheit – unter anderem mit den Stimmen der AfD und der CDU – kürzlich beschlossen hatte.

Gelten in allen Kommunen gleiche Regeln für die Karten-Nutzung?

Nur, was den Umfang der damit nutzbaren Leistungen betrifft, da diese durch das erwähnte Asylbewerberleistungsgesetz vorgegeben sind. In einigen Punkten sind aber durchaus Unterschiede möglich – zum Beispiel, was die maximal mögliche Bargeldhöhe pro Monat oder den regionalen Gültigkeitsbereich einer Bezahlkarte betrifft. Änderungen bei der Nutzung der kommunalen Bezahlkarten sind deshalb künftig auch in den zehn Landkreisen möglich. So hat man unter anderem beschlossen, dass die von ihnen jetzt ausgegebenen Karten zunächst im gesamten Freistaat für Einkäufe und das Bezahlen von Dienstleistungen genutzt werden können. Das gilt jedoch nur für eine Probephase. Später kann jeder Landkreis auch entscheiden, dass „seine“ Karte nur noch innerhalb des eigenen Kreises und nicht außerhalb funktioniert.