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Cannabis, Bezahlkarten, Fahrscheine: Das ändert sich im April in Sachsen

Der April bring kontrovers diskutierte Änderungen: Cannabis wird legalisiert, in den sächsischen Landkreisen eine Bezahlkarte für Asylbewerber eingeführt. Ein Überblick.

Von Angelina Sortino
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Cannabis, ÖPNV, Bezahlkarten: Der April bringt für die Menschen in Sachsen einige Änderungen mit sich.
Cannabis, ÖPNV, Bezahlkarten: Der April bringt für die Menschen in Sachsen einige Änderungen mit sich. © Sven Ellger/SZ/dpa

Berlin. Der April bringt für die Menschen in Sachsen einige Änderungen mit sich. Eine von ihnen wurde bereits lange und heiß diskutiert: Cannabis wird legal.

Für Kontroversen hat jedoch auch die Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber gesorgt, die die sächsischen Landkreise im April planen.

Auch die Erhöhung der VVO-Ticket-Preise wird sicher einige Menschen verärgern. Doch nicht für alle Sachsen wird der Nahverkehr teurer. Die Änderungen im Überblick.

Landkreise führen Bezahlkarten für Asylbewerber ein

Bundesweit soll die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber erst Anfang des nächsten Jahres beginnen.

Deutlich früher werden Bezahlkarten dagegen an Asylbewerber ausgegeben, die in sächsischen Kommunen untergebracht sind. Denn es haben sich alle zehn Landkreise im Freistaat darauf geeinigt, mit der Ausgabe ab dem 1. April zu beginnen.

Mehr zum Thema:

Bus und Bahn werden teurer: VVO erhöht seine Preise

In Teilen von Sachsen wird der öffentliche Nahverkehr ab April teurer. Denn der Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) erhöht seine Fahrkartenpreise - im Schnitt um 7,7 Prozent. Welche Tickets davon ausgenommen sind sowie alle Details lesen Sie hier.

Landtagsabgeordnete in Sachsen erhalten mehr Geld

Am 1. September wird in Sachsen ein neuer Landtag gewählt. Kurz zuvor erhöhen sich noch einmal die Einkünfte der 119 Abgeordneten, da deren Diäten an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt sind. Künftig bekommen die Politiker dann fast 450 Euro mehr. Das offiziell als Grundentschädigung bezeichnete Gehalt der Politiker erreicht damit ab diesem Zeitpunkt exakt 6.954,09 Euro.

Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme

Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Zur Entlastung der Verbraucher galt hier vorübergehend der Satz von 7 Prozent.

Kürzungen beim Elterngeld

Für Geburten ab dem 1. April ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Eltern, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, haben bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro einen Elterngeldanspruch. Diese Grenze ist auch für Alleinerziehende geplant.

Bleiben beide Elternteile parallel zu Hause, ist ein gleichzeitiger Bezug des sogenannten Basiselterngeldes nur noch für maximal einen Monat und innerhalb des ersten zwölf Monate des Kindes möglich.

Die Bemühungen von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU), die Legalisierung von Cannabis im Bundesrat zu stoppen, sind gescheitert: Am 1. April wird Cannabis begrenzt für Erwachsene legalisiert.

Erlaubt werden soll für Menschen ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon

Der Onlinehändler Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Die Regel greift voll ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele.

Deutschlandticket für Studenten

Studenten vieler Hochschulen erhalten zum Beginn des Sommersemesters ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat und können damit bundesweit Busse und Bahnen nutzen. Allerdings machen einige Hochschulen noch nicht oder gar nicht mit – etwa dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist.

Qualifizierungsgeld

Betriebe und Beschäftigte sollen wegen des Strukturwandels stärker unterstützt werden: Ab dem 1. April greift ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Damit können Beschäftigte in betroffenen Branchen freigestellt werden, damit sie eine Weiterbildung absolvieren und gleichzeitig ihre Stelle behalten können.

Berufsorientierungspraktikum

Wer bei der Berufswahl noch unentschieden ist, kommt ab April möglicherweise für ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum infrage. Dabei übernimmt der Staat bei kurzen, auch überregionalen Praktika Fahrt- und Unterkunftskosten.

Mobilitätszuschuss für Azubis

Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen. (mit dpa)