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Urteil: Sächsischer Teilnehmer an Neonazi-Treffen muss Waffen abgeben

Weil ein Mann aus Leipzig wiederholt beim Neonazi-Treffen "Tag der Ehre" in Budapest war, muss er nach einem Gerichtsurteil seine Waffen und Munition abgeben.

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Ein Leipziger muss seine Waffen in Verwahrung geben, weil ein Gericht seinen Nähe zum Nationalsozialismus festgestellt hat.
Ein Leipziger muss seine Waffen in Verwahrung geben, weil ein Gericht seinen Nähe zum Nationalsozialismus festgestellt hat. © picture alliance / dpa (Archiv/Symbolbild)

Leipzig. Ein Teilnehmer des Neonazi-Treffens "Tag der Ehre" in Budapest muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig seine Waffen abgeben. Der Mann sei im waffenrechtlichen Sinne als unzuverlässig einzustufen, teilte das Gericht am Montag mit. Er verfolge Bestrebungen, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet seien. Durch seine wiederholte Teilnahme an der SS-verherrlichenden Veranstaltung in Budapest habe er seine Nähe zum Nationalsozialismus bekundet.(Az.: 3 K 1555/22)

Der Verfassungsschutz hatte die Stadt Leipzig von den Reisen des Mannes nach Budapest informiert. Die Stadt als zuständige Behörde hatte ihm daraufhin die Besitzkarten für seine drei Schusswaffen entzogen und ihn aufgefordert, Waffen und Munition abzugeben. Der Mann reichte Klage dagegen ein. Das Verwaltungsgericht ließ keine Berufung gegen sein Urteil zu. Der Kläger kann aber gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. (dpa)