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Vater-und-Sohn-Ampeln dürfen in Plauen weiter leuchten

Das sächsische Verkehrsministerium hat seine Ausnahmegenehmigung für die Erich-Ohser-Ampeln in Plauen verlängert. Sie sind nun seit sechs Jahren in Betrieb.

Von Ulrich Wolf
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Seit 2018 gibt es im vogtländischen Plauen eine "Vater-und-Sohn-Ampel" nach dem Motiv des Künstlers e.o.plauen. Die Ausnahmegenehmigung wurde verlängert.
Seit 2018 gibt es im vogtländischen Plauen eine "Vater-und-Sohn-Ampel" nach dem Motiv des Künstlers e.o.plauen. Die Ausnahmegenehmigung wurde verlängert. © Archivfoto: dpa

Plauen/Dresden. Die zwei Ampel mit dem Vater-und-Sohn-Motiv des Plauener Künstlers e.o.plauen dürfen in der vogtländischen Kreisstadt weiter leuchten. Die Ausnahmegenehmigung sei verlängert worden, teilte die Stadtverwaltung am Donnerstag mit.

Die Fußgängerampeln stehen an zwei Kreuzungen im Zentrum. 2017 hatte Plauen eine Ausnahmegenehmigung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) für die besonderen Ampelmännchen erhalten, im April 2018 machte man sich ans Werk. Die Genehmigung waren bereits 2020 und 2022 verlängert worden.

Normalerweise ist die Verwendung anderer als der in der Straßenverkehrsordnung vorgegebenen Ampelmännchen nicht möglich. Das darf nur mit Erlaubnis des Verkehrsministeriums in Dresden geschehen. Als Vorbild für das Plauener Ampelexperiment dienten die Mainzelmännchen, die in Mainz in den Ampeln leuchten.

Das in Plauen eingesetzte Vater-Sohn-Motiv geht zurück auf den Zeichner und Karikaturisten e.o.plauen, hinter dem sich der 1944 gestorbene Erich Ohser verbirgt.