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Was Ostern in Sachsen so gefährlich macht

Für die Feiertage gelten im Freistaat strenge Gesetze. Die sollte man besser vorher kennen, warnt SZ-Redakteur Gunnar Saft in seiner satirischen Kolumne.

Von Gunnar Saft
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Sie könnten voller Osterfreude tanzen? Vorsicht, wenn Sie sich in Sachsen dafür den falschen Tag aussuchen, wird es teuer oder Sie müssen am Ende die CDU wählen.
Sie könnten voller Osterfreude tanzen? Vorsicht, wenn Sie sich in Sachsen dafür den falschen Tag aussuchen, wird es teuer oder Sie müssen am Ende die CDU wählen. © Archiv/Monika Skolimowska/dpa

Zunächst eine gute Nachricht zu Ostern: Unsere Landesregierung hört auf zu regieren! CDU, Grüne und SPD wollen nun bis zur Landtagswahl nur noch kleine Brötchen backen, wie man es in der Politik so sagt, wenn einem nichts Vernünftiges mehr einfällt oder man sich nicht einig wird. Und Uneinigkeit konnten die drei Regierungspartner zuletzt nahezu perfekt. Da ist so eine Regierungspause für uns Bürger eine echte Wohltat. Jetzt leider die schlechte Nachricht: Stattdessen will man sich bei Schwarz, Grün, Rot nun vor allem auf den Wahlkampf konzentrieren. Weil Ostern ist, verrate ich Ihnen das aber offiziell erst in der nächsten Woche. Damit die kleine Pausenfreude nicht sofort wieder verpufft.

Zudem müssen wir uns zu Ostern alle sehr konzentrieren. Nur ein klitzekleiner Fehler und man sitzt in Sachsen sofort im Schuldturm. Wussten Sie, dass gerade der Karfreitag ein gefährlicher Tag ist? Dann gilt überall im Freistaat ein Tanzverbot und auch öffentliche Vergnügungen sind untersagt. Wer sich nicht daran hält, muss zahlen – bis zu 5.000 Euro! Und wer nicht zahlt oder nicht zahlen kann, ist böse dran. Sollten Sie also am Freitag dieser Woche tanzend gesündigt oder sich anderweitig vergnügt haben, pumpen Sie sich schon mal genug Geld. Es sei denn, ihr wachsamer Nachbar verzichtet ausnahmsweise auf die Anzeige, wenn Sie dafür seinen Garten umgraben.

Wer aber keine kulanten Nachbarn mit Garten hat, hat dann nur noch eine Chance: unseren Ministerpräsidenten. Denn nur er darf Kraft seines Amtes in solchen Fällen einem Gnadengesuch stattgeben. Und weil Ostern 2024 wie gesagt auf ein sächsisches Wahljahr fällt, stehen die Chancen für politisch motivierte Begnadigungen diesmal recht gut.

Sie müssten danach am 1. September nur noch ein Kreuz an der richtigen Stelle machen und selbiges bleibt ihnen als ertappter Karfreitagssünder erspart. Aber Achtung, dieser Ausweg klappt allein mit der CDU! Die Grünen stellen in Sachsen nur die Justizministerin. Das hilft allenfalls, wenn Sie aus dem Knast wegen guter Führung wieder etwas früher raus wollen.