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Schmuggelware aus der Luft

Drohnen werden häufig genutzt, um illegal Waren ins Gefängnis zu bringen. Ist die JVA Zeithain vorbereitet?

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© Sebastian Schultz/Montage: SZ

Von Eric Weser

Diese Kurierflüge sorgten für einiges Aufsehen: Mehrfach haben in den vergangenen Monaten Unbekannte versucht, Drogen per Drohne in deutsche Gefängnisse zu schmuggeln. In einer Bremer Justizvollzugsanstalt (JVA) wurde Anfang Dezember eines der kleinen Fluggeräte von Gefängnismitarbeitern gefunden. Daran befestigt: Ein Überraschungs-Ei, gefüllt mit zehn Gramm Marihuana. Ein weiterer Fall ereignete sich vorige Woche in Hamburg. Auch hier sollten Häftlinge mit Drogen, aber auch einem Smartphone versorgt werden. Der Schmuggel-Coup platzte jedoch: Wie der „Spiegel“ berichtete, blieb die Drohne beim Anflug aufs Zellenfenster am Gefängnis-Dach hängen.

In der Zeithainer JVA ist man von den Drohnen bisher unbehelligt geblieben. Anstaltsleiter Dr. Thomas Galli sagte auf Nachfrage der Sächsischen Zeitung, ihm sei nicht bekannt, dass Waren über diesen Weg ins Gefängnis gelangt seien. Schmuggler setzen hier offenbar noch immer auf einen altbewährten Weg – den des Überwerfens der Gefängniszäune und -mauern. Allerdings sei die Anzahl dieser „Sendungen“ zuletzt stark rückläufig gewesen. Der Grund: Dem Überwerfen hatte man in Zeithain zuletzt den Kampf angesagt und für 230 000 Euro einen Sichtschutz errichten lassen. Innerhalb des ersten halben Jahres nahm die Zahl der Wurfsendungen aufs Gefängnisgelände rapide ab.

Hohes Risiko

So effektiv der neue Schutz aber gegen den Überwurf etwa von Beuteln sein mag, gegen Drohnenflüge vermag er nichts auszurichten. Der Zeithainer Gefängnischef glaubt dennoch nicht, dass es in nächster Zeit im Luftraum über der JVA ein erhöhtes Drohnenaufkommen geben wird. „Wir haben eine gute Kameraüberwachung, würden so ein Flugobjekt also schnell bemerken und sehen, wo es landet. Falls es dazu käme, könnten wir auf jeden Fall schnell reagieren“, ist Thomas Galli überzeugt. Und auch aus einem anderen Grund hält er es für unwahrscheinlich, dass sich der Drohnenflug zum beliebten neuen Schmuggelkanal mausert: „Das Verlustrisiko ist ziemlich hoch. Das macht solche Flüge für den Drohnenbesitzer riskant.“

In Alarmstimmung haben die Drohnen die Verantwortlichen anscheinend noch nicht versetzt. Was sich auch aus der Antwort des Sächsischen Justizministeriums herauslesen lässt. Zwar habe man nach den Vorfällen in Bremen und Hamburg alle sächsischen JVAs „hinsichtlich der potenziell von unerlaubten Drohnenüberflügen ausgehenden Gefahren sensibilisiert“, so Sprecherin Birgit Ackermand auf SZ-Anfrage. „Ein Missbrauch von Drohnen zum Abwurf unerlaubter Gegenstände in sächsische Justizvollzugsanstalten ist bislang nicht festgestellt worden“, so Ackermand weiter.

Wohl auch deshalb werden dem Justizministerium zufolge aktuell keinerlei Maßnahmen zur Drohnenabwehr ergriffen, weder baulich noch technisch. Anders in Bremen: Dort wurde dem Spiegel-Bericht zufolge der Einsatz sogenannter GPS-Jammer – Vorrichtungen, die unter anderem das Funksignal zur Drohnenlenkung stören – geprüft. Das Vorhaben sei letztlich aber wegen fehlender Alltagstauglichkeit verworfen worden, so das Magazin weiter. Nun erwäge die Justiz, die Abstände der Fenstergitter zu verkleinern.