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Sächsische Schweiz: Gerade Strecke, aber Überholverbot

Die Stadt Sebnitz hat ein neues Schild aufstellen lassen. Auskunft über Sinn und Ursache will man dort aber nicht geben. Eine Behördenposse?

Von Anja Weber
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Ab sofort gilt auf der Staatsstraße S154 von Altendorf nach Bad Schandau und auch auf der Gegenfahrbahn Überholverbot.
Ab sofort gilt auf der Staatsstraße S154 von Altendorf nach Bad Schandau und auch auf der Gegenfahrbahn Überholverbot. © Daniel Schäfer

Schnurgerade zieht sich die Staatsstraße S154 vom Sebnitzer Ortsteil Altendorf nach Bad Schandau. Nur eine kleine Delle scheint unübersichtlich. Bis vor Kurzem konnten hier langsamere Fahrzeuge überholt werden. Damit ist nun Schluss. Es gilt Überholverbot. Das Verkehrszeichen "Überholverbot für Kraftfahrzeuge alles Art" (Zeichen 276) bedeutet ein generelles Überholverbot für mehrspurige Fahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen.

Angeordnet wurde das Verkehrszeichen durch die Stadt Sebnitz. Eine Nachfrage von Sächsische.de zum Warum wollte die Stadtverwaltung allerdings nicht beantworten. Konkret heißt es: "Eine Beantwortung durch die Stadtverwaltung Sebnitz erfolgt nicht." Das klingt nach Bockigkeit - oder vielleicht steht die Stadt Sebnitz gar nicht zu diesem neuen Schild?

Das Schweigen verwundert umso mehr, da selbst das Landratsamt in Pirna - so gesehen die Aufsichtsbehörde für das Rathaus - auf die Stadt verweist, die zu den Gründen informieren könnte. Schließlich gibt es eine Antwort vom Landesamt für Straßenbau und Verkehr, das für die Unterhaltung der Straße zuständig ist. Aber selbst diese Antwort ist sehr allgemein.

Die Anordnung des Überholverbots sei auf der Grundlage eines Beschlusses der Unfallkommission im November 2022 erfolgt, heißt es beim Lasuv. Im März 2023 gab es dann noch einen Vor-Ort-Termin. Und im November 2023 kam nun tatsächlich die Anordnung durch die Stadt Sebnitz, so das Lasuv weiter. Eine Zahlen-Statistik über die tatsächliche Unfallhäufung bleiben die Behörden allesamt schuldig. Und ein Blick in die aktuelle Polizeistatistik scheint da wenig hilfreich, da es um die vermeintliche Unfallhäufung vor November 2022 geht.

Überholverbot wird offenbar Dauereinrichtung

Die Unfallkommission setze sich in diesem Bereich zusammen aus der Verkehrsbehörde der Stadt Sebnitz, dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Baulastträger sowie der Polizei, heißt es aus dem Landesamt. Diese komme in regelmäßigen Abständen an den Stellen zusammen, die als Unfallhäufung betrachtet werden oder betrachtet werden könnten. "Dabei werden gemeinsam mögliche Lösungen für die Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer abgestimmt. Der daraus entstehende Maßnahmenkatalog wird in Form einer Verkehrsrechtlichen Anordnung von der Verkehrsbehörde erlassen und ist vom zuständigen Baulastträger umzusetzen", erklärt Rosalie Stephan, Sprecherin des Landesamtes. Mit anderen Worten: Die Stadt

Das Überholverbot habe die Stadt Sebnitz als feste Beschilderung angeordnet. Insofern sei es als dauerhaft anzusehen, informiert das Landesamt. Eine durchgehende Mittellinie werde nicht mehr gezogen. Die gleichzeitige Anordnung des Verkehrszeichens eines Überholverbots in Verbindung mit der durchgehenden Mittellinie sei nicht möglich - obwohl es für solche Kombination durchaus Beispiele gibt. Da die Markierung im Winter gegebenenfalls durch Schnee verdeckt sein könne, wurde durch die Stadt Sebnitz das Überholverbotszeichen angeordnet, heißt es aus dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr.