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Sebnitzer Kunstblumen bald durch EU-Recht geschützt

Handwerksprodukte können künftig einen ähnlichen Status erhalten wie regionale Lebensmittel-Spezialitäten. Das soll gegen billige Plagiate helfen.

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Traditionelle Handwerkskunst: Kunstblumen aus Sebnitz.
Traditionelle Handwerkskunst: Kunstblumen aus Sebnitz. © Steffen Unger

Neben Dresdner Christstollen oder Oberlausitzer Biokarpfen können bald auch handwerkliche Erzeugnisse wie die Sebnitzer Kunstblumen durch EU-Recht geschützt werden. Das gibt Sachsens Ministerium für Regionalentwicklung bekannt. Über eine entsprechende EU-Verordnung sei jetzt in Brüssel Einigung erzielt worden. Traditionell an eine Region gebundene Produkte können damit geschützt werden. Das EU-Parlament und der Europäische Rat müssen dies noch formell bestätigen.

"Damit kann künftig Holzkunst aus dem Erzgebirge oder Plauener Spitze den Schutz erhalten, wie er für viele Lebensmittel schon lange gilt", erklärt Thomas Schmidt (CDU), sächsischer Minister für Regionalentwicklung. Er habe sich dafür eingesetzt. Die Einigung auf europäischer Ebene sei eine gute Nachricht für viele Hersteller traditioneller Erzeugnisse, die mit der Konkurrenz billiger Plagiate zu kämpfen hätten.

Einen Schutz für geografische Herkunftsangaben und traditionelle Spezialitäten gibt es in der EU bisher nur für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Für handwerkliche oder gewerbliche Produkte fehlt eine vergleichbare Regelung. Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), dem Schmidt angehört, hatte die EU-Kommission im Jahr 2021 aufgefordert, dies zu ändern. Verbraucher sollen regionaltypische Herkunft und Qualität dadurch besser erkennen können. (SZ)