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Wie funktioniert eigentlich Videoüberwachung? 

Wer Kameras im öffentlichen Raum nutzt, muss mit Besuch von Datenschützern rechnen. Es gelten strenge Regeln.

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© dpa

Videoüberwachung in Sachsen regelt das Sächsische Datenschutzdurchführungsgesetz. Die aktuelle Fassung dieses Gesetzes ist Ende April 2018 in Kraft getreten. Ob es eingehalten wird, überwacht der Datenschutzbeauftragte des Freistaats Andreas Schurig. Seine Dienststelle ist einerseits dafür zuständig, zu prüfen, ob Videoüberwachung durch öffentliche Einrichtungen wie die Stadtverwaltung den gesetzlichen Regeln entspricht. Schuricht und seine Mitarbeiter sind andererseits auch die richtige Stelle, wenn Privatleute oder Unternehmen wie die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) Überwachungskameras einsetzen.

Die damit angefertigten Videos speichern personenbezogene Daten. Dazu gehört auch, dass man sehen kann, wer sich zu welcher Zeit an einem bestimmten Ort aufgehalten hat. Die Überwachungskameras in den Dresdner Bussen und Straßenbahnen dürfen deshalb nur filmen, was in den Fahrzeugen passiert. Außenaufnahmen, die zum Beispiel auch das Geschehen an Haltestellen erfassen, sind nicht erlaubt. Das heißt, Randalierer oder Schläger werden nur bei Taten in den Fahrzeugen gefilmt. Passiert etwas kurz bevor sie eingestiegen oder nachdem sie ausgestiegen sind, helfen die Aufnahmen nicht weiter.

Diese Videos dürfen außerdem nur die Polizei und die Staatsanwaltschaft ansehen und verwenden. Sie werden maximal 24 Stunden lang gespeichert und dann überschrieben. Ist in diesen 24 Stunden etwas passiert, müssen die Ausschnitte also rechtzeitig gesichert werden. Das dürfen bei den DVB weniger als eine Handvoll Personen, sofern Polizei oder Staatsanwaltschaft die Bilder angefordert haben. Sie werden dann kopiert und mit einem verschlüsselten Programm zum Beispiel auf einer CD gespeichert. Die Ermittler verfügen über ein Computerprogramm, mit dem die verschlüsselten Aufnahmen wieder in sichtbare Videoausschnitte umgewandelt werden können. Aus solchen Ausschnitten können dann zum Beispiel Einzelbilder für eine öffentliche Fahndung „herausgeschnitten“ werden, die helfen, einen Straftäter zu finden. Eine solche Fahndung muss vorher aber vom Gericht genehmigt werden. (csp)