Der Corona-Lockdown trifft den Amateur- und Breitensport. Eine Ausnahme macht der Schulsport. Das es anders geht, zeigt Berlin. Wer als Profi gilt, ist Ansichtssache.
Dresden/Berlin. Die Lockdown-Beschlüsse von Berlin sind unmissverständlich, eigentlich. In Punkt fünf der Festlegungen, die Bundesregierung und Ministerpräsidenten beschlossen haben, heißt es unter anderem, dass Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bis 30. November geschlossen werden müssen.