Dresden. Streng genommen ist es ein Verstoß gegen die Satzung. Gleich im ersten Paragrafen geht es in der um die Vereinsfarben. Zur Auswahl stünden schwarz, gelb, rot und weiß. Da gelb aber viele Nuancen haben kann, wird die Vorgabe zur Sicherheit exakt eingegrenzt. So muss es verkehrsgelb mit der RAL-Nummer 1023 sein. Oder reinweiß RAL 9010. Oder tiefschwarz RAL 9005. Auch für „Textilien, Merchandising und weitere Anwendungen sind äquivalente Farbtöne zu verwenden“, heißt es dazu in Dynamos Satzung.
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