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Nach Spielabbruch in Zwickau: DFB wertet Partie für Essen

Das wegen einer Bierattacke auf den Schiedsrichter abgebrochene Spiel FSV Zwickau gegen Rot-Weiß Essen wird mit 2:0 für das Team aus dem Ruhrpott gewertet. Doch weitere Sanktionen sind nicht ausgeschlossen.

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Die Zwickauer Anzeigetafel am 23. April nach der Bierattacke auf Schiedsrichter Nicolas Winter.
Die Zwickauer Anzeigetafel am 23. April nach der Bierattacke auf Schiedsrichter Nicolas Winter. © Gabor Krieg/PICTURE POINT/dpa

Frankfurt/Main. Nach dem abgebrochenen Drittligaspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiß Essen hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die Partie mit 2:0 für die Gäste gewertet.

Die Begegnung war am 23. April in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in die Kabine ein Zwickauer Zuschauer einen vollen Bierbecher ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen.

Der FSV hätte den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Georg Schierholz. Da der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich sei, werde das Verschulden der Anhänger dem Verein zugerechnet. Ein Wiederholungsspiel sei nicht möglich, so Schierholz weiter: "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben."

Ob den in großen Abstiegsnöten steckenden Zwickauern noch weitere Sanktionen wie eine Geldstrafe oder ein Zuschauerauschluss drohen, wird sich erst nach nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zeigen. Wie der DFB mitteilte, würde dies zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entschieden.

Gegen die 0:2-Wertung kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen. (SZ)