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Stahlwerk gibt Entwarnung beim Thema Feinstaub

Laut den Verantwortlichen gehen kaum gefährliche Partikel nach draußen. Manch Anwohner bleibt skeptisch.

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© Sebastian Schultz

Gröditz. Die geltenden Grenzwerte für Feinstaub werden in den Gröditzer Schmiedewerken eingehalten. Das hat der Sicherheitsverant- wortliche im Werk, Volker Beulig, beim Treffen mit Anwohnern vorige Woche unterstrichen. Feinstaub, der in letzter Zeit auch verstärkt wegen seiner vermutlich krebserregenden Wirkung öffentlich debattiert werde, sei auch im Werk ein Thema, so Beulig. Die sogenannten Arbeitsplatzgrenzwerte* habe das Unternehmen auch deshalb überprüfen lassen. Die Messungen vom vorigen Oktober haben laut Beulig ergeben, dass der geltende Grenzwert von 1,25 Milligramm je Kubikmeter Luft durchaus noch an einigen Arbeitsplätzen in den Schmiedewerken überschritten worden sei. Mit Blick auf die Belastung der Anlieger durch Feinstaub versuchte der Sicherheitsverantwortliche zu beruhigen. Was Anwohner abbekämen, sei von geringerer Konzentration als der Staub in der Halle, in der die Beschäftigten arbeiten. Von daher bräuchten sich die Anwohner keine Sorgen machen.

Anwohner Henry Wendt äußerte sich skeptisch. Dass das, was nach außen dringe nicht schlechter sein könne als das, was man in der Halle messe – diesem Argument könne er nicht folgen. Die Situation unten in der Halle, wo der Staub entsteht, könne wegen der dortigen Absaugung sogar besser sein als oben, wo der Staub entweiche.

Die Werkverantwortlichen blieben bei ihrem Standpunkt. Der abgesaugte Staub gehe durch die Entstaubungsanlagen. Nur was nicht abgesaugt werde, gelange durch die massive Thermik steil nach oben Richtung Dach und dringe durch noch vorhandene Schlitze und Löcher nach außen, der Rest falle zurück in die Halle. – Das Werk will die Entstaubung in nächster Zeit weiter verbessern. (SZ/ewe)

*Der Arbeitsplatzgrenzwert gibt an, bei welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Die Grenzwerte werden aufgrund arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse erarbeitet. (Quelle: Ruhr Uni Bochum)