SZ + Sebnitz
Merken

Stolpener Ferkelmastbetreiber verliert vor Gericht

Die Genehmigung der Schweinemast in Langenwolmsdorf ist erloschen. Die abgelehnte Verlängerung war rechtens. So ist der aktuelle Stand.

Von Anja Weber
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Stolpen Agro GmbH will weiter investieren. Vor allem soll aus Sicht der Anwohner aber das Geruchsproblem der Ferkelmastanlage gelöst werden.
Die Stolpen Agro GmbH will weiter investieren. Vor allem soll aus Sicht der Anwohner aber das Geruchsproblem der Ferkelmastanlage gelöst werden. © Daniel Förster

Die Geruchsbelästigung, die von der Ferkelmastanlage im Stolpener Ortsteil Langenwolmsdorf ausgeht, ist unstrittig und soll beseitigt werden. So sieht das auch das Landratsamt in Pirna. Deshalb gibt es seit Juli erneute Gespräche mit der Bürgerinitiative und dem Betreiber der Ferkelmast, der Stolpen Agro GmbH. Außerdem hat das Umweltamt ein wasserrechtliches Prüfverfahren eingeleitet. Und das nicht nur wegen der zahlreichen Havarien, sondern um grundsätzliche Fragen zu klären. Zudem hat das Verwaltungsgericht in Dresden die Position des Landratsamtes gestärkt und eine Fristverlängerung für die Altanlage der Schweinemast abgelehnt.

Bei einem Treffen mit der Bürgerinitiative auf Einladung von Landrat Michael Geisler (CDU) im August, verstärkte die Initiative ihre Forderung, die Geruchsbelästigung solle so schnell wie möglich beseitigt werden. In dem Gespräch habe man zugesagt, dass die anlassunabhängigen Kontrollen fortgeführt werden, heißt es im Bericht des Landrates aus der letzten Kreistagssitzung. Außerdem sollen die konkret vorgebrachten Bedenken zum baulichen Zustand der Anlage im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle der Bereiche Bau und Umwelt sowie Gesundheit, Soziales und Ordnung nochmals geprüft werden. An den Befunden der vorherigen Kontrollen habe sich nichts geändert, heißt es. Offene Fragen werden derzeit im wasserrechtlichen Verfahren aufgearbeitet.

Zudem gab es auch Gespräche mit den Anwälten und Gesellschaftern der Stolpen Agro GmbH. Diese haben erklärt, dass sie weiter daran interessiert seien, zu investieren. Aus Sicht des Landratsamtes zeichne sich nun ein Pfad ab, mit dem im kommenden Jahr das Geruchsproblem gelöst werden könne. Darin eingeschlossen wäre dann auch die Klärung aller wasser-, immissionsschutz- und baurechtlichen Fragen. Im Landratsamt habe man sich dazu verständigt, die Vorgänge und Unterlagen mit oberster Priorität zu bearbeiten. Bereits am 18. Oktober soll es eine weitere Verhandlungsrunde geben, um verbindliche Regelungen zu treffen. Klar ist aber auch, dass beide Seite notfalls auch weiter Rechtsmittel einlegen werden.

Stolpen treibt Bebauungsplan voran

Schon seit Längerem befassen sich Anwälte und Gerichte mit dem Fall der Schweine- und Ferkelmastanlage. So hatte erst kürzlich das Verwaltungsgericht Dresden die Position des Landratsamtes gestärkt. Dabei ging es zum Beispiel um den Fortbestand der Schweinemast als Altanlage. Deren Genehmigung war im März 2020 erloschen, weil die Anlage für einen Zeitraum von drei Jahren nicht mehr als solche betrieben wurde. Die Stolpen Agro GmbH hatte beantragt, die Genehmigung zu verlängern. Das lehnte das Landratsamt allerdings ab. Die Firma ging in Widerspruch, blieb jedoch erfolglos. Daraufhin reichte die GmbH Klage gegen die Entscheidung des Landratsamtes ein.

Das Verwaltungsgericht begründete die Entscheidung damit, weil die Stolpen Agro GmbH den Betrieb auf Ferkelaufzucht umstellen will. Dann wären neue immissionsschutzrechtliche Anforderungen notwendig. Die Planungen und Gutachten zur Erweiterung der Anlage gehen aktuell von 9.800 Ferkeln aus. Aber selbst wenn die Genehmigung für die alte Anlage erloschen ist, wird es in und um Langenwolmsdorf wohl weiter stinken. Laut Landratsamt wird der Betrieb der auf bestehendem Baurecht zulässigen Ferkelzuchtanlage mit einer Anzahl von weniger als 4.500 Ferkeln und einer Güllekapazität von 6.500 Kubikmetern von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht berührt.

Die Stadt Stolpen treibt ihrerseits einen Bebauungsplan für das gesamte Areal an der Alten Napoleonstraße voran. Eingeschlossen darin ist unter anderem die jetzige Ferkelmastanlage sowie auch das Gebiet um den ruinösen Bahnhof. Ziel ist es, Klarheiten zu schaffen für künftige Bauvorhaben, so zum Beispiel die geplante Erweiterung der Ferkelmastanlage. Dazu sind verschiedene Gutachten notwendig.

Vom Landratsamt in Pirna gab es an die Stadt Stolpen bereits die Empfehlung, auch das umstrittene Güllebecken mit in den Bebauungsplan einzubeziehen. Denn erst dann kann dies näher untersucht und ein Gutachten über Geruch, ausströmenden Ammoniak und Ähnliches angefertigt werden. Bereits jetzt ist klar, dass die Güllelagune nicht weggeplant werden kann. Aber es könnte eine Abdeckung des Beckens gefordert werden.

Umstritten war bislang auch der Bauantrag der Stolpen Agro GmbH auf Genehmigung zum Neubau einer Vorgrube für die Güllelagerung. Der Stadtrat von Stolpen monierte den Antrag, worauf nachgebessert wurde. Inzwischen wurde das gemeindliche Einvernehmen dafür erteilt.