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Streit um Schiffsanleger am Berzdorfer See

Schönau-Berzdorf und Görlitz wollen beide Fahrgastschiffe auf dem Berzdorfer See. Über den Weg dahin sind sie aber uneins.

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© Vorlage: Gemeinde Schönau-Berzdorf

Von Sebastian Beutler

Den schönsten Namen unter allen Schiffsanlegestellen am Berzdorfer See hat die am Klein Neundorfer Ufer: „Neundorfer Weingarten“. Doch auch die schönste Weinseligkeit kann derzeit nicht darüber hinwegtäuschen, dass es um die Schiffsanleger im See und die Fahrgastschifffahrt überhaupt einen handfesten Streit gibt. Im Grunde dreht sich dieser Streit am Berzdorfer See um zwei Fragen: Wie soll das Verfahren aussehen, um den Betreiber für die Fahrgastschifffahrt zu finden? Und wer muss für die Kosten des Umbaus der Schiffsanlegestellen für das Fahrgastschiff aufkommen? Bis Ende Juli wollen die wichtigsten Anrainergemeinden, Görlitz und Schönau-Berzdorf, Einigkeit darüber herstellen, wie es weitergeht. Denn so viel steht im Moment fest: Einig sind sich die beiden noch nicht.

So sieht der Schiffsanleger am Geierswalder See aus, von dem im rechten Winkel eine Traverse abgeht, an der die kleinen Segelboote künftig anlegen sollen.
So sieht der Schiffsanleger am Geierswalder See aus, von dem im rechten Winkel eine Traverse abgeht, an der die kleinen Segelboote künftig anlegen sollen. © Google Earth

Schönau-Berzdorf sieht in der Initiative des Bernstädter Unternehmers Stefan Gläsel, der ein Fahrgastschiff gekauft und nach Tauchritz gebracht hat, die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch ab nächster Saison Fahrgastschifffahrt anbieten zu können. Dazu strebt Schönaus Bürgermeister Christian Hänel einen Umbau der Schiffsanlegestellen an: damit das Fahrgastschiff anlegen kann, aber vor allem auch Sportboote.

Die Anlegestellen sollen öffentliche Infrastruktur bleiben. Nur dann gibt es auch die Chance, nochmals Fördergelder dafür zu erhalten. Beispielsweise aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die Pressestelle des Ministeriums erklärt gegenüber der SZ: „Auf der Grundlage der Förderrichtlinie können öffentliche Einrichtungen des Tourismus errichtet und erweitert werden.“ Aber: „Dabei sind zahlreiche Voraussetzungen, die auch im europäischen Beihilferecht begründet sind, zu erfüllen.“

Das hat vor allem auch die Stadt Görlitz im Blick. Sie prüft derzeit die Ausschreibung der Fahrgastschifffahrt am Berzdorfer See, teilt Sprecher Wulf Stibenz mit. In dieser Frage ist Hänel völlig anderer Meinung. Er sagt: „Es gab bisher keine Veranlassung, eine Fahrgastschifffahrt auszuschreiben, denn die drei Gemeinden am See wollen sich dieser Aufgabe nicht stellen.“ Außerdem könne man nur ausschreiben, wenn man auch Eigentümer sei.

Aber der See gehöre dem Bergbausanierer LMBV, nicht den Kommunen. „Der zukünftige Allgemeingebrauch des Wassers“, so Hänel weiter, „sieht eine kostenlose Nutzung durch alle Benutzer vor“. Bei der Stadt scheint das im Moment etwas anders gesehen zu werden. Auch sei eine mögliche Ausschreibung dem neuen Schiffseigentümer, also Stefan Gläsel, mitgeteilt worden, sagt Stibenz. Abhängig von der Prüfung, so erklärt er weiter, „könnte es durchaus sein, dass noch EU-weit ausgeschrieben wird.“ Gläsel könnte sich dann wie jeder andere Interessent melden.

Dafür gibt es ein Vorbild. Das liegt am Senftenberger und Geierswalder See. Der Zweckverband Lausitzer Seenland Sachsen hatte dort die Fahrgastschifffahrt ausgeschrieben. Anders, so ist von dem Verband in Hoyerswerda zu hören, ginge es auch gar nicht. Schließlich seien öffentliche Fördermittel, die sogenannten Paragraf-4-Gelder, für den Bau des Anlegers genutzt worden – wie am Berzdorfer See auch. Mit europaweiten Ausschreibungen hat die Stadt Görlitz zumindest am Hafen keine so guten Erfahrungen gemacht. Es hatte sich schlicht und ergreifend niemand gemeldet. Die Seenländer waren mit ihrer Ausschreibung auch nicht sofort erfolgreich, sie mussten nachverhandeln, fanden aber doch eine Reederei.

Ein Sonnenkatamaran wurde schon vergangenes Jahr an die Seen im Norden gebracht, doch bislang fährt er nicht. Geplant ist aber, mit der Reederei einen Nutzungsvertrag abzuschließen, mit der auch die Schiffsanlegestelle an den Betreiber des Fahrgastschiffes verpachtet wird. So muss er sich auch um die Sicherheit kümmern und die Schiffsanlegestelle in Ordnung halten. Im Gegenzug darf diesen Anleger nur und ausschließlich das Fahrgastschiff anlaufen. Dass die Passagiere des Schiffes ein- und aussteigen können, ist vor allem Sache des Schiffseigentümers.

Um trotzdem den Interessen der Segler und Bootsbesitzer am Geierswalder See nachzukommen, baut die Gemeinde Elsterheide an einem separaten Abgang vom Schiffsanleger für fünf, sechs Boote eigene Anlegestellen. Die Segler können da festmachen und auf einen Snack an Land gehen. Diese Traverse wird nun über Paragraf-4-Mittel errichtet. Aber es handelt sich dabei eben um keine öffentliche Doppelförderung für den Schiffsanleger.

Schönau-Berzdorf nun verfolgt andere Pläne für die vier Schiffsanlegestellen im Berzdorfer See. An ihnen sollen sowohl Fahrgastschiffe als auch Sportboote anlegen können. Nach Ansicht von Bürgermeister Christian Hänel ist die Aufrüstung vor allem für Paddler, Angler, Sportboote und Segler nötig. Auch wenn das Fahrgastschiff davon profitiere. In einer Erklärung von Investor Stefan Gläsel heißt es, es gebe schon seit Längerem Überlegungen, die Schiffsanlegestellen umzurüsten, das Fahrgastschiff gebe nun den Anlass, „die Stege endlich für alle Bootsklassen herzurichten“. Ursprünglich sollten nach Angaben der LMBV aber ausschließlich Fahrgastschiffe hier festmachen. Gläsel spricht nun aber davon, die Schiffsanlegestellen im Berzdorfer See seien „unvollendet“, Hänel kritisiert, dass die Anlegestellen von niemandem genutzt werden können, weil der Abstand zwischen Wasserfläche und Boden der Anlegestellen so groß sei.

Gegen diese Kritik wehrt sich wiederum der Bergbausanierer LMBV und weist die Vorwürfe zurück. Das habe man, erklärt Pressesprecher Uwe Steinhuber, Hänel mittlerweile auch direkt mitgeteilt. Die Schiffsanleger seien fertiggestellt und abgenommen worden, sagt Steinhuber der SZ. So habe der Bergbausanierer an verschiedenen Seen in Sachsen und Brandenburg Schiffsanleger errichtet. Beispielsweise auch am Cospudener See bei Leipzig. „Dort gab und gibt es keine Beanstandungen an den vorhandenen und in ständiger Nutzung befindlichen Anlegern“, heißt es weiter von der LMBV.

Und eben auch am Geierswalder See. Auch dort wurde der Schiffsanleger für ein „durchschnittliches Schiff“ gebaut, wie Gerd Richter vom Bergbausanierer LMBV erklärt, der sowohl für die Bauten im Norden Sachsens als auch am Berzdorfer See zuständig ist. Um alles Weitere müsse der Betreiber sich selbst kümmern. Vielleicht kommen alle Beteiligten ja zu einem Kompromiss: Falls Investor Stefan Gläsel mit seinem Schiff zum Zuge kommt, dann baut er es so um, dass er problemlos anlegen kann. In einer schriftlichen Erklärung hat er das auch schon als machbar beschrieben. Und die Kommunen am See bauen an die Schiffsanleger ähnlich wie am Geierswalder See noch eine separate Anlegestelle für Sportboote.