Niederau/Dresden. Fast genau ein Jahr nachdem eine heute 33 Jahre alte Frau wegen der Tötung ihres Neugeborenen am Landgericht Dresden wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, begann das Verfahren am Montag von vorn. Der Grund: Die Verteidigerin hatte Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dieser Revision statt hob das Urteil auf und und verwies die Sache zurück an das Landgericht Dresden. Eine andere Kammer des Landgerichtes muss sich nun erneut mit der Tat beschäftigen, wobei der Sachverhalt feststeht, es nur um die Höhe der Strafe geht.
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