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Volksverhetzung: Verfahren endgültig eingestellt

Ein Landwirt aus Coswig wurde zunächst vom Amtsgericht Meißen freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt.

Von Jürgen Müller
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Das Amtsgericht Meißen hat das Verfahren endgültig eingestellt.
Das Amtsgericht Meißen hat das Verfahren endgültig eingestellt. ©  dpa

Coswig/Meißen. Das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen einen Landwirt aus Coswig ist vom Amtsgericht Meißen endgültig eingestellt worden. Das teilte das Gericht auf Nachfrage der SZ mit.

Der Landwirt hatte einen Strafbefehl erhalten und sollte 1 350 Euro Geldstrafe zahlen. Dagegen ging er in Einspruch. Am 9. Mai 2017 wurde die Sache vor dem Amtsgericht Meißen verhandelt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, auf Facebook gegen Asylbewerber gehetzt zu haben. 

Er hatte in diesem Zusammenhang auch von „Drecksvolks“ und „Schweinen“ geschrieben. Hintergrund des Posts war, dass zwei damals 22 und 28 Jahre alte Asylbewerber aus Nordafrika dem Landwirt mehrere Schafe, darunter wertvolle Zuchttiere, gestohlen, die Tiere qualvoll geschächtet und aufgegessen hatten. 

Dem Landwirt entstand ein Schaden von rund 1 000 Euro. Die Verfahren gegen die Tatverdächtigen wurden eingestellt. In dem einen Fall, weil die Tat nicht sicher nachzuweisen war, in dem anderen im Hinblick auf ein anderes Verfahren, bei dem ihm eine weit schwerere Straftat vorgeworfen wurde.

Er habe seine Wut nicht pauschal gegen Asylbewerber oder eine bestimmte Volksgruppe zum Ausdruck gebracht, zu keinem Zeitpunkt pauschal alle Flüchtlinge oder gar Ausländer gemeint, sondern ausschließlich diese Täter, die seinen Tieren und ihm das angetan hatten, erklärte sein Verteidiger bei der Meißner Verhandlung.

Das Gericht sprach den Angeklagten frei. Die Staatsanwaltschaft, deren Sitzungsvertreter ebenfalls auf Freispruch plädiert hatte, legte jedoch gegen das Urteil Revision ein. Obergerichtliche Rechtsprechung sie nicht ausreichend beachtet worden, hieß es. Das Oberlandesgericht Dresden gab der Revision statt.

 Der Senat führte in seiner Begründung aus, anhand der Urteilsgründe des Amtsgerichts könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte im Sinne eines bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen habe, dass die Äußerungen allgemein auf „Asylanten und Flüchtlinge“ bezogen verstanden würden.

 Die Prüfung dieser Frage erfordere eine differenzierte Betrachtung und eine Gesamtwürdigung aller Beweismittel, woran es bislang fehle. Das OLG verwies die Sache zurück ans Amtsgericht Meißen. 

Dieses hat nun ohne weitere öffentliche Hauptverhandlung mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Geldauflage von 400 Euro vorläufig eingestellt. Nachdem der Landwirt die Geldauflage bezahlt hatte, wurde das Verfahren endgültig eingestellt. 

Die Gerichtskosten einschließlich des Revisionsverfahrens wurden der Staatskasse auferlegt. Seine eigenen Kosten wie die für seinen Anwalt muss der Coswiger selbst tragen. Allerdings hatte es eine Spendenaktion gegeben, um diese Kosten zu begleichen.