Partner im RedaktionsNetzwerk Deutschland
Merken

Von der Sonne geblendet

Drei Autofahrer übersahen eine Verkehrsinsel in Pulsnitz. Einer schildert, wie ihm geschah. Und macht einen Vorschlag.

Teilen
Folgen
NEU!
© Peter Gebert

Frank Oehl

Pulsnitz. Das war auch der Pressestelle der Polizeidirektion Görlitz eine besondere Sammelmeldung wert. Innerhalb weniger Minuten waren am Sonntagnachmittag drei Autos gegen die Verkehrsinsel am Netto auf der Dresdner Straße in Pulsnitz geprallt. Offenbar seien alle drei Fahrzeugführer von der tiefstehenden Sonne geblendet gewesen, hieß es. Und wie! Das schilderte jetzt der Oßlinger Peter Gebert der SZ, der auf der Ausfallstraße in Richtung Radeberg unterwegs war. „Schon nach dem Bahnübergang, den ich mit etwa 30 km/h überquerte, begann mit dem leicht zunehmenden Anstieg der Straße die Sonne stark zu blenden.“ Der Leser klappte den Blendschutz nach unten und fuhr langsam weiter. „Die Blendwirkung nahm zu und ich ging vom Gas. Ich konnte die Straßenbegrenzung sehen, aber die Verkehrsinsel lag offenbar mitten im Blendkegel.“

Klassischer Achsenbruch – unverschuldet. Am Sonntagnachmittag prallten innerhalb weniger Minuten drei Autos auf die Verkehrsinsel am Nettomarkt in Pulsnitz. Nur eines war danach noch fahrbereit. Dieses hier jedenfalls nicht.
Klassischer Achsenbruch – unverschuldet. Am Sonntagnachmittag prallten innerhalb weniger Minuten drei Autos auf die Verkehrsinsel am Nettomarkt in Pulsnitz. Nur eines war danach noch fahrbereit. Dieses hier jedenfalls nicht. © privat

Plötzlich sei von unten in den Lichtkegel ein dunkler Schatten aufgetaucht. Mittlerweile weiß Dr. Gebert, dass es das erste Schild der Verkehrsberuhigungsinsel gewesen war – nur noch etwa eineinhalb Meter vor ihm entfernt. „Ich löste eine Vollbremsung aus, hatte aber keine Chance mehr. Es krachte, das Fahrzeug hob sich links leicht und fiel wieder zurück.“ Das Auto war mit dem Vorderrad an die Bordkante der Verkehrsinsel gestoßen. Der Airbag hatte nicht ausgelöst, und ihm und seiner Frau war außer dem Schock nichts passiert. Glück gehabt.

Passanten regeln den Verkehr

Der Oßlinger schildert auch, was danach geschah. „Ich war kaum ausgestiegen, da gab es beinahe im Minutentakt zwei Unfälle gleicher Art, allerdings einer davon mit größerem Schaden.“ Bei Geberts waren nur die linke Vorderachse und die Felge gebrochen. Das zweite Unfallfahrzeug sei frontal auf die beiden Schilder der Verkehrsinsel gekracht und danach zehn Meter oberhalb zum Stehen gekommen. „Nur dem umsichtigen Verhalten der Passanten war es zu verdanken, dass die nächsten Autofahrer rechtzeitig gewarnt wurden. Sie übernahmen auch für die nächsten 20 Minuten die Verkehrsregelung, bis die Polizei eintraf.“ Diese nahm die Unfälle auf, bestätigte die kritische Verkehrssituation und bescheinigte Dr. Gebert, keinen Verkehrsverstoß begangen und keinen Schaden angerichtet zu haben.

Der Oßlinger weist darauf hin, dass der kritische Sonnenstand an dieser Stelle nur wenige Tage im Herbst und im Frühjahr auftritt und auch nur wenige Minuten dauert. „Die Folgen aber, die er auslösen kann, könnten sogar Menschenleben kosten.“ Sein Vorschlag: eine mit Fotozellen gesteuerte, blinkende Ampel am rechten Straßenrand stadtauswärts, die die Kraftfahrer im kritischen Zeitraum rechtzeitig warnt. Das aber lehnt die Polizei in einer ersten Stellungnahme ab. Sie verweist auf die Unfallkommission, die solches beschließen müsste, wenn es eine „Unfallhäufungsstelle“ gebe. An der Verkehrsinsel in Pulsnitz habe es 2015 bis Sonntag erst einen Unfall gegeben, 2014 waren es vier Unfälle gewesen, die zum größten Teil beim Ein- und Ausfahren vom Parkplatz passierten. „Eine Unfallhäufungsstelle ist hier nicht erkennbar“, so Tobias Sprunk von der Pressestelle.

Tiefe Sonneneinstrahlung könne tatsächlich wie z.B. auch Glätte „nahezu jederzeit und nahezu an jedem Ort“ den Verkehr „plötzlich und überraschend“ beeinflussen. Das ändere nichts an der Verantwortung jedes Verkehrsteilnehmers zur ständigen Vorsicht. „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“, heißt es in der StVO. Dies könne bedeuten, dass der Autofahrer im Extremfall sogar anhalten muss, bis sich die Witterungsverhältnisse gebessert haben, so Polizeisprecher Tobias Sprunk.