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Wälder nachts gesperrt

Ab sofort gelten strenge Verbote beim Wandern und für Waldbesucher. Grund ist die extrem hohe Brandgefahr.

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Nationalparkwächter sind dieser Tage besonders aufmerksam im Wald unterwegs.
Nationalparkwächter sind dieser Tage besonders aufmerksam im Wald unterwegs. © Archivfoto: Norbert Millauer

Das Betreten der Wälder in der Sächsischen Schweiz und im Osterzgebirge ist ab sofort zwischen abends 21 Uhr und morgens 6 Uhr verboten. Das gilt auch für Waldwege. Tagsüber dürfen die ausgewiesenen Waldwege nicht verlassen werden. Für die Kernzone des Nationalparks gilt unabhängig davon das Verbot, den Wald außerhalb gekennzeichneter Wege zu betreten.

Die Trockenheit und die damit verbundene extrem hohe Waldbrandgefahr haben die Behörden veranlasst, das Verbot zum nun wiederholten Mal zu verhängen.

Ausgenommen vom Verbot ist der Aufenthalt in den ausgewiesenen Trekkinghütten und auf Biwakplätzen des Forststeigs. Voraussetzung ist, dass diese vor 21 Uhr erreicht werden. Diese Ausnahme ist möglich, weil diese Hütten intensiv vom Sachsenforst betreut werden und gut erreichbar sind, begründet das Landratsamt.

Die Nationalparkwacht und die Naturwacht im Forstbezirk Neustadt werden das nächtliche Betretungsverbot und die Einhaltung des Feuerverbots sowie das Wegegebot konsequent kontrollieren. Wer sich nicht an diese Verfügungen hält, muss mit einer harten Strafe rechnen. Eine Zuwiderhandlung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße verbunden ist. Diese kann bis zu 2 500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro betragen, so das Landratsamt. Überdies können Forstbeauftragte und Vollzugsbedienstete, also Nationalparkranger, Platzverweise aussprechen. Das nächtliche Waldverbot umfasst sowohl das Gebiet des Nationalparks als auch das ihn umgebende Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz. (SZ)