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Was Feuerwehrleute verdienen

Das Gehalt unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich. Die sächsischen Linken wollen das ändern.

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In diesem heißen und trockenen Jahr waren die Feuerwehren besonders stark beschäftigt.
In diesem heißen und trockenen Jahr waren die Feuerwehren besonders stark beschäftigt. © Arno Burgi / dpa

Zwickau. Die Linken forderten Ende 2018  eine gleiche Bezahlung bei den Berufsfeuerwehren in Deutschland. Denn das Gehalt der Feuerwehrleute unterscheidet sich je nach Bundesland erheblich, wie eine Auswertung von Daten der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ergab. Sie war von der Zwickauer Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (Linke) angeregt worden.

Für angehende Feuerwehrleute in der Besoldungsgruppe A7 liegt das Jahresgrundgehalt in Bayern demnach bei 29 500 Euro brutto und damit sieben Prozent über dem Bundesdurchschnitt. Berlin rangiert mit 26 212 Euro auf dem letzten Platz beim Anfangsgrundgehalt. Auch im Saarland (26 983 Euro), in Brandenburg (26 831) und in Niedersachsen (26 731) wird vergleichsweise wenig gezahlt. In Sachsen waren es 27 309 Euro.

Nicht viel anders sieht es beim Endgrundgehalt aus. Hier gibt es eine Spannbreite zwischen 36 166 Euro (Bayern) und 32 846 Euro (Berlin). In Sachsen sind es 34 516 Euro. Die Besoldungsgruppe A7 (Endgrundgehalt) wird zudem in den Ländern in sehr unterschiedlichen Zeiträumen erreicht. In Hamburg sind es 28 Jahre, in Berlin dagegen nur 17. Lücken klaffen auch bei der Feuerwehrzulage. Sie beträgt in Bayern 151,82 Euro im Monat und ist ruhegehaltsfähig, in Hamburg und einigen ostdeutschen Bundesländen liegt sie hingegen bei 127,38 Euro.

"Ein heißes, trockenes Jahr liegt hinter uns, in dem die Feuerwehren stark gefordert waren. Bei Berufsfeuerwehren sind viele Überstunden angefallen", sagte Zimmermann der Deutschen Presse-Agentur. Auch zu Silvester würden Feuerwehrleute in Deutschland erneut alles leisten, um Brände zu verhindern, teils unter Einsatz ihres Lebens: "Der Brand in Bayern muss genauso gelöscht werden wie der Brand in Sachsen. Bundesländer sind auch keine konkurrierenden Unternehmen. Es gibt also keinen Anlass für eine unterschiedliche Bezahlung." (dpa)