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Was tun, wenn der Chef nicht zahlt?

Marco Partyka von der Nieskyer Anwaltskanzlei Partyka & Zavadil erklärt, wie man bei ausstehenden Gehältern vorgehen sollte.

Von Frank-Uwe Michel
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Symbolbild: Eine Frau unterschreibt auf einem Schreibtisch in einem Büro in Berlin einen Arbeitsvertrag
Symbolbild: Eine Frau unterschreibt auf einem Schreibtisch in einem Büro in Berlin einen Arbeitsvertrag ©  dpa