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Welche Boote dürfen auf dem Berzdorfer See fahren?

Die Anrainer warten seit Jahren auf eine Genehmigung - um zu wissen, was möglich ist und was nicht. Nun wird ein Entwurf vorbereitet.

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Eine sogenannte Schiffbarkeitserklärung regelt, was auf dem Berzdorfer See fahren darf und was nicht.
Eine sogenannte Schiffbarkeitserklärung regelt, was auf dem Berzdorfer See fahren darf und was nicht. © Nikolai Schmidt

Segelsport, Schwimmen und Baden – das wird auch alles in diesem Jahr am Berzdorfer See möglich sein. Dafür sorgt eine Genehmigung des Landkreises, die jedes Jahr erneuert wird. Darin ist auch geregelt, wie groß die Naturschutzzone am Westufer des Sees ist. Doch die Anrainer des Sees warten seit Jahren auch auf eine langfristige Genehmigung und Klärung, was alles künftig auf und an dem See möglich ist. Das soll mit der „Feststellung der Fertigstellung für die Schifffahrt“ erfolgen. Die sogenannte Schiffbarkeitserklärung ist ein Verwaltungsverfahren, das bei der Landesdirektion läuft. Hier wird nochmals gründlicher geprüft, wie weit die sportliche und touristische Nutzung reichen kann und wo der Naturschutz Grenzen setzt. Diese Genehmigung soll länger als ein Jahr gelten. So soll diese Schiffbarkeitserklärung festlegen, ob künftig auch Motorboote auf dem See fahren dürfen. Während Hafenbetreiber Kommwohnen sich immer dafür aussprach, plädierte der Autor der Leitidee für den See, Johann-Friedrich Engel, für einen „stillen See“. Elektro- statt Verbrennungsmotoren seien für ihn, bekräftigte er jüngst gegenüber der SZ, das einzig Vorstellbare. Hotelbesitzerin Ina Lachmann schloss sich dieser Einschätzung kürzlich in der SZ an. Ein anderes Thema ist das Ausflugsschiff, dessen Eigentümer ebenso auf die Schiffbarkeitserklärung hofft, um nicht ein eigenes aufwendiges Genehmigungsverfahren durchlaufen zu müssen. Aber auch die Kitesurfer warten auf die Gutachten, bislang dürfen sie am Berzdorfer See ihrem Sport nicht nachgehen. All das muss mit dem Naturschutz vereinbar sein. Angesichts der vielen Vogelarten, darunter sehr seltenen, die sich am Berzdorfer See angesiedelt haben, gewinnt der Naturschutz an Bedeutung. Zugleich aber gehört das Naturerlebnis auch zu einem der großen Vorzüge des Sees.

Für die Schiffbarkeitserklärung wurden deshalb ein Umwelt- und ein Lärmschutzgutachten eingeholt. Beide liegen vor. Gegenwärtig wird der Entwurf der Schiffbarkeitserklärung vorbereitet, heißt es aus Dresden. Dazu gibt es am 18. Januar noch ein Treffen mit den Fachbehörden des Landratsamtes. Dabei geht es darum, erklärt ein Sprecher der Landesdirektion, „welche Beschränkungen im Ergebnis der inzwischen fertiggestellten Gutachten (Lärmschutz/Naturschutz) dauerhaft und/oder zeitlich befristet erforderlich sind“. Erstmals, so kündigt die Behörde an, sind „befristete Beschränkungen der Schiffbarkeit des Sees aus Gründen des Naturschutzes und des Lärmschutzes zu erwarten“.

Sobald der Entwurf der Erklärung fertiggestellt ist, wird er an den Bergbausanierer LMBV, an die Anliegerkommunen und die Naturschutzvereinigungen weitergeleitet. Deren Stellungnahmen müssen dann nochmals geprüft werden, ehe die endgültige Schiffbarkeitserklärung verfasst wird. Im Februar 2017 kündigte die Landesdirektion an, dass frühestens 2018 das Verfahren für den Berzdorfer See beendet wird. Nunmehr nennt die Behörde auf SZ-Nachfrage gar keinen Termin für den Abschluss des Verfahrens. Der Görlitzer Oberbürgermeister Siegfried Deinege rechnet nicht mehr damit, dass die Schiffbarkeitserklärung zum Saisonstart im Mai vorliegt. Eine Bürgerbeteiligung ist in diesem Verwaltungsverfahren nicht vorgesehen. 

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