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EuGH: So viel Strafe muss Polen wegen Turow zahlen

Weil die Polen sich nicht an den Abbau-Stopp halten, legt das Gericht nun doch ein Zwangsgeld pro Tag fest. Das erhöht den Druck auf die polnische Seite.

Von Anja Beutler
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Seit Jahren ein Streitpunkt im Dreiländereck: Grube und Kraftwerk Turow.
Seit Jahren ein Streitpunkt im Dreiländereck: Grube und Kraftwerk Turow. © Matthias Weber/photoweber.de

Der Europäische Gerichtshof verurteilt Polen zur Zahlung eines Zwangsgeldes, weil sich das Land nicht an den festgelegten Abbaustopp in der Kohlegrube Turow hält.

Festgelegt wurden 500.000 Euro für jeden Tag, den Polen trotz Verbot weiter baggert. Diese einstweilige Anordnung steht im Zusammenhang mit der am 26. Februar beim EuGH eingereichten Klage Tschechiens. Polen wird dabei vorgeworfen, mit der Genehmigung für den weiteren Kohleabbau in Turow über das Jahr 2020 hinaus gegen EU-Recht verstoßen zu haben. Damit während der Dauer des Verfahrens nicht weiter Kohle abgebaggert wird und damit Tschechien unter anderem weitere Probleme mit Trinkwasser und Umweltschäden bekommt, hatte der EuGH mit der Annahme der Klage eine einstweilige Anordnung zum Stopp der Kohleförderung erlassen.

Da diese Bestimmung bereits am 21. Mai dieses Jahres erlassen worden war, hatten viele erwartet, dass sich die Summe für mögliche Strafzahlungen bereits ab diesem Datum aufsummiert. Demnach stünden nun bereits rund 60 Millionen Euro zu Buche, die Polen zahlen müsste. Dem ist allerdings nicht so, bestätigt EuGH-Sprecher Jacques René Zammit auf SZ-Nachfrage. Ausschlaggebend sei das aktuelle Datum, an dem die Entscheidung zum Zwangsgeld bekannt gemacht wurde. Die Strafzahlungs-Summe wächst also erst ab jetzt.

Tschechien verlangte fünf Millionen Euro Strafe täglich

Die Entscheidung des Gerichtes war eigentlich bereits vor den Sommerferien des EuGH erwartet worden. Abgesehen davon hatte Tschechien bereits Anfang Juni eine Strafe von täglich fünf Millionen Euro verlangt. Allerdings folgte auf diese Forderung zunächst keine Reaktion des Gerichtes, Polen baggerte weiterhin Kohle ab, führte aber zugleich Verhandlungen mit der tschechischen Seite, um sich außergerichtlich zu einigen. Doch bislang liegen noch keine Ergebnisse der seit Wochen andauernden Gespräche vor. Von einer Einigung sei man noch weit entfernt, heißt es.

Dass die aktuelle Entscheidung der Vizepräsidentin des Gerichtshofes, Rosario Silva de Lapuerta jetzt ergangen ist, liegt wohl auch daran, dass zunächst Argumente beider Seiten betrachtet werden mussten. Während Tschechien am 7. Juni konkrete Strafzahlungen gefordert hatte, hatte Polen hingegen einen Antrag auf Aufhebung des Abbau-Stopps gestellt. Den von polnischer Seite angeführten Argumenten gab die Vizepräsidenten aber nicht nach, weil es sich lediglich um eine "Wiederholung oder Weiterentwicklung" bisher vorgebrachter Argumente handelte.

Polen wollten Abbaustopp aushebeln

Auch das von polnischer Seite skizzierte Szenario, "die Einstellung des Braunkohleabbaus in der Grube Turow würde zu einer Unterbrechung der Heizungs- und Trinkwasserversorgung in den Gebieten Bogatynia und Zgorzelec führen, was die Gesundheit der Bewohner dieser Gebiete gefährde", habe Polen nach Ansicht der Vizepräsidentin nicht hinreichend nachgewiesen. Daher gebe es auch keine neuen Umstände, die eine Aufhebung des Abbaustopps rechtfertigten.

Bei der Höhe des Zwangsgeldes habe man eine Größe gewählt, die angemessen erscheine, Polen zu veranlassen, sich an die Festsetzungen zu halten. Ob die nun gewählte Größe ausreichen wird, Polens Bagger zum Stillstand zu bringen, bezweifelt Kerstin Doerenbruch von Greenpeace in Berlin. "Wir schätzen, dass diese Summe zu gering ist, um Polen zum Einlenken zu bewegen", sagt sie im SZ-Gespräch. Zumal Polen und Tschechien wohl bislang noch immer nicht von der gleichen Faktengrundlage ausgehen - es gebe Studien und Gegenstudien, man habe sich noch nicht auf einen Nenner einigen können.

Greenpeace und Grüne: Das reicht nicht

Auch die Abgeordnete der Europäischen Grünen, Anna Cavazzini, hadert mit dem Ergebnis: „Diese Entscheidung war längst überfällig", sagt sie, fügt aber zugleich hinzu: "Die europäischen Institutionen erhöhen jetzt den Druck zur Einhaltung. Das EuGH-Urteil gegen den rücksichtslosen Kohleabbau in Polen ist zu begrüßen, geht aber bei weitem nicht weit genug.“

Dass solche Zwangsgelder aber durchaus wirken können, hat der Fall des Urwaldes Bialowieza 2018 gezeigt. Damals hatte Polen aufgrund der Zwangszahlungen eingelenkt. Wie genau das nun bei Turow laufen wird, ist unklar. Auf die Frage, wie der EuGH die Geldforderung durchsetzt - beispielsweise durch das Abziehen der Summe von Fördergeldern - konnte EuGH-Sprecher Zammit keine konkreten Angaben machen. Das sei Sache der Kommission und somit keine juristische, sondern eine politische Frage.