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Weniger Sozialbestattungen in Sachsen

Wenn die Angehörigen von Verstorbenen eine angemessene Beerdigung nicht selbst oder aus dem Nachlass nicht bezahlen, springt die Kommune ein.

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Ein preiswerter Sarg für 350 Euro aus Nadelholz, gedacht für Sozialbestattungen.
Ein preiswerter Sarg für 350 Euro aus Nadelholz, gedacht für Sozialbestattungen. © dpa

Dresden. Für Begräbnisse von Mittellosen haben Sachsens Kommunen in den vergangenen Jahren immer weniger Geld ausgegeben. Wie das Statistische Landesamt mitteilte, ging die dafür aufgewendete Summe von 2015 bis 2018 von gut drei auf etwa 2,2 Millionen Euro zurück. Das Geld ging an 1.065 Hinterbliebene, drei Jahre zuvor waren es noch 1.760 gewesen. Wie viele Begräbnisse von in Armut gestorbenen Menschen davon jedoch letztlich von den Kommunen bezahlt wurden, konnten die Statistiker nicht sagen.

Eine preisgünstige Grabplatte mit der Individualisierung der Grabstelle wie zumindest einer Gravur mit Vor- und Nachnamen des Verstorbenen wird in sozialen Härtefällen in Chemnitz bis zum einem Betrag von 725 Euro von der Stadt übernommen. So sei schon verfahren worden, ehe im Juni 2018 das Sozialgericht Mainz (Rheinland-Pfalz) einen solchen Anspruch der Hinterbliebenen im Einzelfall bestätigte. Bezahlt werden 950 Euro für eine Feuerbestattung zuzüglich der Kosten für die Einäscherung, 1.260 Euro für ein Erdbestattung.

Hinzu kommen Friedhofsgebühren für ein Reihengrab, eine Urnenlösestelle oder Urnengemeinschaftsgrab bei Feuerbestattung, die Gebühren für das Ausstellen des Totenscheines, teilweise Kosten für die Ausfertigung von Sterbeurkunden, und die Leichenschau.

Schwankungen in Leipzig

Die Aufstellung eines Grabsteins einschließlich Gravur von sieben hebräischen Schriftzeichen und des Davidsterns gibt es ausdrücklich nur bei Bestattungen auf jüdischen Friedhöfen. Dabei würden die Kosten bis zu einem Betrag von 1.280 Euro berücksichtigt.

Eigenen Angaben nach gab die Stadt im vergangenen Jahr rund 204.600 Euro für Begräbnisse aus. Das ist etwa ebenso viel wie 2016 (203.600 Euro), aber mehr als 2017 (192.700 Euro). Durchschnittlich etwa 85 bis 90 Prozent davon werde von den Angehörigen jährlich noch beglichen, hieß es.

In Leipzig sind Kosten für Sozialbestattungen seit 2015 bis 2018 von rund eine Million Euro auf 792.500 Euro immer weiter zurückgegangen. Allerdings deutet sich in diesem Jahr wieder ein Anstieg an. Allein bis September sind schon fast 823.000 Euro angefallen.

Auch in der Messestadt werden die Kosten von schlichten Grabsteinen übernommen. Den Angaben zufolge werden für Grabplatten in der Regel bis zu 250 Euro, für Einzelgrabsteine bis 1.000 Euro und Doppelgrabsteine bis zu 2.000 Euro übernommen. Darin ist der Grabstein oder die Grabplatte nebst Inschrift enthalten. Mehrwertsteuer und Kosten der Aufstellung des Grabmals kommen noch hinzu.

Leichenschmaus wird nicht bezahlt

Ähnlich in Dresden, wo die Stadt unter anderem das Waschen, Kleiden und Einsargen des Leichnams, die Leichenbeförderung über eine kurze Strecke bis zu den Kosten für Sarg und Sargträger, einfachen Grabschmuck, für die Benutzung einer Feierhalle oder Kapelle, die Kosten übernimmt. Bei islamischer Bestattung wird die rituelle Waschung der Leiche bezahlt. Grabgebühren werden grundsätzlich nur für ein Reihengrab erstattet, die Kosten für Grabstein, Grabplatte oder Holzkreuz nur wenn für den jeweiligen Friedhof vorgeschrieben.

Nicht bezahlt werden hingegen unter anderem der Leichenschmaus, Kosten für die Anreise von Verwandten zur Beisetzung, Trauerkleidung, die Kosten der fortlaufenden Grabpflege und Todesanzeigen.

In eine andere Kategorie fallen anonyme Bestattungen und Todesfälle, bei denen keine Angehörigen ermittelt werden können. Im vergangenen Jahr wurden in Dresden 90 derartige Fälle gezählt.

Für die Bestatter in Sachsen sind solche Begräbnisse in der Regel kein gutes Geschäft. Die Landesinnung der Bestatter klagt, dass die Unternehmen bisweilen Jahre auf ihr Geld warten müssen. "Da hat sich nichts geändert", sagte Innungsobermeister Tobias Wenzel. Und da werde sich wohl auch nichts ändern. Seinen Angaben zufolge müssten die Kommunen eigentlich in Vorleistung gehen. Aber sie hielten sich nicht dran und prüften immer erst, ob bei den Angehörigen noch etwas zu holen sei. Das dauere. Sozialbestattungen machen laut Wenzel etwa fünf bis zehn Prozent des Auftragsvolumens aus. (dpa)