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Wer kann Organe und Gewebe spenden?

Bevor man einen Organspendeausweis ausfüllt, sollte man sich über die Bedingungen und Voraussetzungen bewusst sein. Hier gibt es dazu die wichtigsten Antworten.

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© Caroline Seidel/dpa (Symbolfoto)

Bis zu welchem Alter kann man spenden?

Entscheidend für die Organ- und Gewebespende ist nicht, wie alt eine Person ist, sondern ihr allgemeiner Gesundheitszustand und der Zustand der Organe, also das biologische Alter. Generell gilt, dass sich bei jüngeren Verstorbenen mehr Organe zur Transplantation eignen als bei älteren. 

Doch auch die funktionstüchtige Niere eines mit über 70 Jahren verstorbenen Menschen kann einem Menschen wieder ein fast normales Leben schenken. Die zentrale Vermittlungsstelle Eurotransplant hat ein spezielles Programm entwickelt, in dessen Rahmen Organe älterer Menschen an ältere Patienten der Warteliste vergeben werden. 

Für Gewebe wie Augenhornhäute und Knochen gibt es keine Altersgrenze, Sehnen und Bänder können bis zum Alter von 65 Jahren gespendet werden. Für eine Hautspende gilt eine Obergrenze von 75 Jahren.

Nach unten gibt es keine Altersgrenze für eine Organ- und Gewebespende. Bei Kindern entscheiden die Eltern über die Zustimmung oder Ablehnung zur Organ- und Gewebespende. Ab dem 14. Geburtstag können Jugendliche einer Organentnahme selbst widersprechen, ab 16 können sie entscheiden, ob sie zustimmen oder eine Entnahme ablehnen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Organe können nur Menschen spenden, bei denen der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) vorliegt (Ausnahme Lebendspende). Das heißt, die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist unwiderruflich erloschen, das Herz-Kreislauf-System wird jedoch noch künstlich aufrechterhalten. Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem sogenannten Hirntod eintritt, kommen nur wenige Verstorbene für eine Organspende in Betracht. 

Die Spende von Gewebe ist im Gegensatz zur Organspende noch bis zu 72 Stunden nach dem Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems (Klinischer Tod) möglich. Somit kommen für eine Gewebespende potenziell rund zwei Drittel aller Verstorbenen infrage. Eine weitere Voraussetzung ist das Vorliegen einer Zustimmung (Organspendeausweis) der oder des Verstorbenen in eine Organ- und Gewebespende. Liegt diese Zustimmung nicht vor, müssen Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden.

Wann ist eine Organspende ausgeschlossen?

Eine Organentnahme kann zum Beispiel bei bestimmten Infektionen oder bei Krebserkrankungen ausgeschlossen sein. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt. Eine ärztliche Untersuchung zu Lebzeiten ist nicht erforderlich. 

Allerdings sollten bekannte Vorerkrankungen wie beispielsweise eine abgeheilte Tuberkulose oder eine Krebserkrankung in den Organspendeausweisen unter „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ eingetragen werden. (DA/vt)

Weitere Informationen und Quelle unter www.organspende-info.de