Döbeln
Merken

Wer zahlt Verdienstausfall bei Quarantäne?

Wenn Familien in ihrem Umfeld mit einem Corona-Fall konfrontiert werden, beginnt für viele eine neue Belastungsprobe.

Von Heike Heisig
 2 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Symbolbild.
Symbolbild. © Britta Pedersen/dpa

Mittelsachsen. Am Freitag ist bekannt geworden, dass es einen positiven Corona-Nachweis in einer Hortgruppe der Roßweiner Kita „Am Weinberg“ gibt. Alle Kinder der Gruppe wurden einen Tag später getestet. Für sie und ihre Familien hat damit eine schwierige Zeit begonnen, selbst wenn sich das eigene Kind mit nicht mit dem Virus angesteckt hat. Es muss 14 Tage daheim bleiben. Die Betreuung können die Eltern häufig nicht aus der Hand geben. Viele wissen aber auch, dass sie nach Wochen, in denen Schule und Kitas geschlossen waren, im Job nicht schon wieder wegen der Kinderbetreuung fehlenkönnen.

„Ich weiß, ich muss vieles nacharbeiten“, sagt eine Mutter aus Roßwein. Sie ist froh über einen verständnisvollen Arbeitgeber, aber auch ziemlich gestresst davon, dass nun alles wieder von vorn beginnt: die Betreuung der Kinder daheim, das Erledigen von Unterrichtsstoff und dazu die Anforderungen von Job und der Familie allgemein. Mitunter kommen noch finanzielle Sorgen dazu.

Was tun, wenn Kita oder Schule wieder geschlossen sind und Selbstständige oder Arbeitnehmer wegen der Kinderbetreuung ihrem Beruf nicht nachgehen können? Aus aktuellem Anlass verweist die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Mittelsachsen auf verschiedene Informations- und Unterstützungsmöglichkeiten. 

>>> Über die Ausbreitung des Coronavirus und über die Folgen in der Region Döbeln berichten wir laufend aktuell in unserem Newsblog. <<<

So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung durch die Landesdirektion. Darauf weist auch der FAQ-Katalog für Unternehmen und Fachkräfte im Landkreis Mittelsachsen hin. Der ist im Internet auf der Homepage des Landratsamtes zu finden.

Unter der Frage „Schulen und Kitas waren/ sind wieder geschlossen. Wer bezahlt den Verdienstausfall?“ gibt es die notwendigen Hinweise. Die Entschädigung erhält auf Antrag jeder Sorgeberechtigte für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für 20 Wochen. Sie beträgt zunächst 67 Prozent des Netto-Arbeitsentgeltes. Gewährt wird diese Unterstützung für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Von Experten der Landesdirektion Sachsen, der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Chemnitz wurde außerdem ein Webinar mit aktuellen Informationen zum Thema erstellt. 

Das Online-Treffen beginnt an diesem Mittwoch um 8.30 Uhr. Eine Anmeldung ist unter https://www.edudip.com/de/webinar/update-entschadigungsanspruche-wegen-fehlender-kinderbetreuung-und-quarantanemassnahmen/343162 möglich.

https://www.landkreis-mittelsachsen.de/corona.html

Mehr lokale Nachrichten aus Döbeln und Mittelsachsen lesen Sie hier.