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Wie laut dürfen Straßenmusiker sein?

Immer wieder gibt es Beschwerden von Anwohnern, jetzt streiten sich Rathaus und die Stadtbezirksbeiräte.

Von Julia Vollmer
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An belebten Ecken wie hier in der Schloßstraße spielen die Musiker gerne. Doch von dort gibt es auch besonders viele Beschwerden.
An belebten Ecken wie hier in der Schloßstraße spielen die Musiker gerne. Doch von dort gibt es auch besonders viele Beschwerden. © Sven Ellger

Der Streit geht weiter. Sollen die Stadtmusikanten auf Dresdens Straßen künftig Verstärker nutzen dürfen oder nicht? Wenn es nach der Stadtverwaltung geht, nein. Sie beruft sich auf die vielen Beschwerden von Anwohnern und Händlern über die Lautstärke, speziell auf der Prager Straße und der Schloßstraße. Geht es nach dem Willen der Stadtbezirksbeiräte Neustadt und Altstadt, dann ja. Beide Gremien lehnten die entsprechende Vorlage aus dem Rathaus dazu ab.

Auf die Frage, ob es Überlegungen gibt, die Vorlage daraufhin zu überarbeiten, heißt es aus dem Rathaus: „Die Verwaltung schlägt den Gremien eine klarstellende Formulierung zum Einsatz von Verstärkern vor, die zwischen Straßenmusik- und Straßenkunstdarbietungen unterscheidet“, so Anke Hoffmann aus dem Presseamt der Stadt.

Tatsächlich wurden in diesem Jahr schon 30 Musiker erwischt, die sich nicht an die Regeln hielten. Und obwohl erst März ist und damit 2019 bisher noch keine klassische Straßenmusiker-Saison war, gab es auch schon 19 Beschwerden von Anwohnern, so die Stadt. Neun davon auf der Prager Straße, vier auf der Schloßstraße und dem Taschenberg. Der Rest verteilt sich über die Innenstadt. Als besonders störend werde die durch den Einsatz von Verstärkeranlagen eintretende akustische Überlagerung der Darbietungen benachbarter Spielbereiche empfunden. 2018 erwischte das Ordnungsamt rund 150 Musikanten.

Seit Juli 2017 gelten die neuen Regeln für die Straßenmusiker. Sie wurden nach Beschwerden von Anwohnern und Händlern eingeführt. Die Musiker können ganztags von 9.30 bis 22 Uhr in der Innenstadt auftreten. Bereiche wie das Georgentor sind davon ausgenommen. Die Künstler dürfen nur eine halbe Stunde an einem Ort auftreten und dort nur einmal am Tag.