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Bußgelder aus der Schweiz können bald leichter eingetrieben werden

Bei deutschen Autofahrern, die sich in der Schweiz nicht ans Tempolimit halten oder falsch parken, können die Eidgenossen bald mit mehr Nachdruck Bußgelder eintreiben.

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Die Bußgelder für Verkehrsverstöße  sind in der Schweiz erheblich höher als in Deutschland.
Die Bußgelder für Verkehrsverstöße sind in der Schweiz erheblich höher als in Deutschland. ©  Symbolfoto: dpa

Berlin. Deutsche, die in der Schweiz als Falschparker oder Raser auffallen, können künftig zuhause mit mehr Nachdruck zur Kasse gebeten werden. Das Gleiche gilt für Eidgenossen, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen.

Der Bundestag verabschiedete jetzt einen Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz. Er regelt die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für Vollstreckungshilfeersuchen neu, was das Eintreiben von Bußgeldern vereinfachen soll.

Die Bußgelder für Verstöße wie zu schnelles Fahren oder Falschparken sind in der Schweiz erheblich höher als in Deutschland. Wer in Deutschland zum Beispiel bis zu zehn Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss dafür 20 Euro zahlen - ohne Auslagen und Gebühren. In der Schweiz sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von sechs bis zehn Kilometern innerorts 120 Franken (ca. 127 Euro), außerorts 100 Franken (ca. 106 Euro) und auf Autobahnen 60 Franken (ca. 63 Euro) fällig. (dpa)