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So rettet man seine Bauspar-Bonuszinsen

Alte Bausparverträge werden von den Anbietern oft gekündigt. Nicht immer ist das rechtens. Eine Überprüfung kann sich jedenfalls lohnen.

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©  pixabay.com/Mediamodifier (Symbolfoto)

Einige alte Bausparverträge bieten aus heutiger Sicht eine hohe Guthabenverzinsung. Diese setzt sich oft aus einer Grundverzinsung und einer Bonuszahlung zusammen, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam.

Das Problem: Manche Anbieter kündigen diese für sie unrentablen Verträge und verweigern nicht selten auch die Auszahlung der Bonuszinsen. Das ist nach Ansicht der Verbraucherschützer aber nicht in jedem Fall rechtens.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale kommt es darauf an, was in den Allgemeinen Bausparbedingungen zur Zinszahlung festgehalten ist. Oft ist zum Beispiel ein aktiver Verzicht auf das Bauspardarlehen eine Voraussetzung, um am Ende die Bonuszinsen zu erhalten - diese Möglichkeit können Betroffene prüfen.

Auch sollten sie kontrollieren, ob die Bausparkasse den Vertrag wegen rückständiger Regelsparraten kündigen darf - falls sie damit argumentiert. Denn in vielen Fällen sei die sogenannte Regelbesparung bei Vertragsabschluss nur als Empfehlung und nicht verpflichtend ausgesprochen worden.

Wer bereits eine Kündigung erhalten hat, sollte rasch handeln, raten die Verbraucherschützer. Betroffene sollten aktiv auf das Darlehen verzichten, bevor das Guthaben ausgezahlt wird, und die Auszahlung der Bonuszinsen verlangen. (dpa/tmn)