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Energieanbieter: Preiserhöhung trotz Preisgarantie?

Der Energieversorger hat eine Preisgarantie versprochen, aber der Preis steigt trotzdem? Was Kunden tun können:

Von Axel Nörkau
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© pixabay.com/qimono (Symbolfoto)

Viele Energieanbieter locken neue Kundinnen und Kunden mit einer Preisgarantie. Der Haken dabei: Der Preis kann im Prinzip trotzdem steigen, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Grund: Garantien beziehen sich oft nur auf einen Teil des Preises für Strom und Gas. Erläuterungen hierzu finden sich meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Der Hintergrund: Energiepreise enthalten neben dem Einkaufspreis für Strom und Gas an der Börse und der Marge des Unternehmens auch Kosten der Energieanbieter für den Vertrieb und diverse Steuern, Abgaben und Umlagen. Dazu zählen bei Strom zum Beispiel die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien-Gesetz) oder die Stromsteuer. Steigen einzelne Kostenfaktoren, kann es zu einer Preiserhöhung kommen.

Grundversorger dürfen die Preise grundsätzlich erhöhen, wenn bestimmte Kostenfaktoren, auf die sie keinen Einfluss haben, ansteigen. In Sonderverträgen muss das Preisänderungsrecht wirksam in den AGB vereinbart sein. Aber: Ändern Anbieter den vereinbarten Energiepreis, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und besteht bei jeder Preiserhöhung. (dpa/tmn)

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