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Wasserschaden: Wann die Versicherung einspringt

Das Bad ist überflutet, das Wasser sucht sich schon den Weg in die Wohnung. Jetzt ganz schnell den Haupthahn zudrehen und die Versicherung informieren! Aber welche?

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© pixabay.com/652234 (Symbolfoto)

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden, die Versicherungen regulieren müssen. "Im Schnitt entsteht alle 30 Sekunden ein Leck", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Besonders oft sind geplatzte Leitungen und ausgelaufene Heizboiler die Ursachen.

Gut für die Betroffenen: Bei solchen Schäden springen oft Versicherungen ein. "Rund 1,1 Millionen Leitungswasserschäden zählen die Gebäude- und Hausratversicherer hierzulande im Jahr."

Aber welche Versicherung greift, wenn der Teppich durchnässt ist und die Möbel unter Wasser stehen? Oder wenn sich an der Wand ein riesiger Fleck gebildet hat? Ist es die Gleiche, die auch für einen überfluteten Keller zuständig ist? "Es kommt darauf an, was beschädigt wurde und was die Ursache dafür ist", sagt Anja Käfer-Rohrbach.

Versicherungsschutz kann erweitert werden

Grundsätzlich zahlt die Hausratversicherung bei Schäden am Hausrat - etwa für Möbel oder Teppiche - wenn sie durch Leitungswasser oder Sturm beziehungsweise Hagel verursacht wurden. Für Schäden am Gebäude, also zum Beispiel an Fassaden, Wänden oder am Dach kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Auch sie springt bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel ein.

Beide Versicherungen können um einen Naturgefahrenschutz, auch Elementarschadenversicherung genannt, erweitert werden. "Wer sich gegen Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge oder ansteigende Flüsse absichern möchte, braucht die zusätzliche Elementarschadenversicherung", betont Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg.

Sie greift bei Schäden durch Starkregen oder Witterungsniederschläge, durch Erdrutsche, Erdabsenkungen, Schneedruck, Rückstau, Schäden durch Lawinen, Erdbeben oder Vulkanausbrüche. Die meisten Hausbesitzer bekommen diesen zusätzlichen Versicherungsschutz laut GDV ohne große Probleme, denn über 90 Prozent der Gebäude liegen hierzulande in Gebieten mit niedrigerem Risiko.

Versicherung möglichst schnell informieren

Damit die Versicherung bei einem Wasserschaden leistet, müssen Kundinnen und Kunden ihren Pflichten nachkommen: Im Falle des Falles muss der Versicherer unverzüglich, also schnellstmöglich über den Eintritt des Schadens in Kenntnis gesetzt werden, sagt Bianca Boss. Außerdem sind sie verpflichtet, den Schaden möglichst zu begrenzen.

Betroffene sollten das Schadensbild so lange unverändert lassen, bis der Versicherer erlaubt, es zu verändern. Ansonsten drohen Leistungskürzungen. Hilfreich sind Fotos, die den Schaden dokumentieren.

Solange das Wasser nicht in Strömen läuft, gilt: "Wenn nicht klar ist, wo das Wasser herkommt, sollte man zuerst mit der Versicherung sprechen, ehe man einen Installateur beauftragt", sagt Bianca Boss. "Entweder, der Mitarbeiter der Versicherung kann sich schon aus den Fotos ein Bild vom Schaden und den möglichen Ursachen machen oder es wird ein Gutachter beauftragt."

Kleiner Fleck kann Hinweis sein

Hinter einem vermeintlich harmlosen Wasserfleck kann ein ernsthafter Schaden stecken. "Kommt zum Beispiel Wasser aus der Decke oder ist eine Wand durchnässt, deutet das darauf hin, dass bereits große Wassermengen im Gebäude sind", sagt Andreas Braun vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in Sankt Augustin.

Ein Fachmann kann mithilfe technischer Geräte wie einer Wärmebildkamera oder eines Ultraschallgeräts die Ursache finden und auch einschätzen, wie aufwendig die Reparatur wird und welche Schäden das Wasser im Haus angerichtet hat.

Fahrlässigkeit kann zum Problem werden

Wichtig zu beachten: Haben die Bewohner selbst zu dem Wasserschaden beigetragen, zum Beispiel, weil sie nicht ausreichend geheizt haben und dadurch ein Rohr geplatzt ist, spricht man von grober Fahrlässigkeit. "Dann dürfen Versicherer ihre Leistungen kürzen, und zwar abhängig von der Schwere der Fahrlässigkeit, die immer im Einzelfall ermittelt wird", sagt Anja Käfer-Rohrbach.

Einige Versicherungen decken standardmäßig nur Schäden ab, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit entstanden sind. Grobe Fahrlässigkeit kann zwar im Vertrag mit eingeschlossen sein, ist es aber eben nicht immer.

Versicherungspolicen überprüfen

Zusätzlich zu diesen beiden Versicherungen kann im Fall eines Leitungswasserschadens auch die Privathaftpflichtversicherung wichtig werden. Zum Beispiel, wenn ein Bewohner beim Nachbarn einen Wasserschaden anrichtet, weil die Badewanne übergelaufen ist. "Dann springt die Privathaftpflicht des Verursachers ein", sagt Anja Käfer-Rohrbach. "Die zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit."

Es lohnt sich, in einer ruhigen Stunde die eigenen Versicherungspolicen durchzusehen und zu schauen, wie Schäden durch Wasser abgesichert sind. Die allermeisten Hausrat- und Gebäudeversicherungen enthalten die Absicherung gegen Schäden durch Feuer und Wasser.

"Aber das ist nicht selbstverständlich", so Bianca Boss. "Es gibt auch Wohngebäude-Policen, die nur den Feuerschutz enthalten. In solchen Fällen sollte der Schutz gegen Wasserschäden dringend ergänzt werden." (Katja Fischer, dpa/tmn)