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Mittelsachsens Kreisräte uneinig über Heizkostenpauschale

Ein CDU-Kreisrat hält die geplante Zahlungsweise für ungerecht. Er fordert einen Heizkostenspiegel.

Von Cathrin Reichelt
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Die Finanzierung der Heizkosten für Wohngeldempfänger sorgte im Kreistag für Diskussionen.
Die Finanzierung der Heizkosten für Wohngeldempfänger sorgte im Kreistag für Diskussionen. © dpa-tmn

Mittelsachsen. Rund 3.000 Haushalte erhalten derzeit im Landkreis Mittelsachsen Wohngeld. Die Kaltmieten hätten sich kaum geändert, sagt der wiedergewählte 2. Beigeordnete des Landrates Jörg Höllmüller im Kreistag.

Danach liege die Grenze in der Region Döbeln für eine Person bei einer Wohnfläche bis zu 50 Quadratmetern und 340 Euro, für zwei Personen bei 50 bis 60 Quadratmetern und 390 Euro, für drei Personen bei 60 bis 75 Quadratmetern und 468 Euro sowie für vier Personen von 75 bis 85 Quadratmetern bei 510 Euro. Jeder weiteren Person stehen bis zu zehn Quadratmeter Wohnfläche zu, für die 60 Euro gezahlt werden.

Im Vergleich zu 2020 ist die Bruttokaltmiete für den Ein-Personen-Haushalt unverändert geblieben. Für alle anderen Haushaltsgrößen hat sich der Zuschuss um neun bis zwölf Euro erhöht.

CDU-Kreisrat befürchtet Ärger

Diese sowie die Zahlen für die anderen Regionen nehmen die Kreisräte zur Kenntnis. Eine Diskussion entbrennt allerdings um den Heizkostenzuschuss. Der basiert auf dem Bundesheizkostenspiegel. „Dieser ist durch die steigenden Energiekosten zurzeit aber nicht anwendbar“, so Höllmüller. Deshalb müssten die Sachbearbeiter den tatsächlichen Verbrauch prüfen und die Kosten erstatten, vorausgesetzt, der Verbrauch sei nachvollziehbar.

CDU-Kreisrat Ralf Börner fordert den Kreistag allerdings auf, die Änderung der Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung nicht zu beschließen. „Es kann nicht sein, dass alle sparen müssen, es aber eine Personengruppe gibt, für die das keine Rolle spielt“, meint Börner. Die Verwaltung müsse einen kommunalen Heizkostenspiegel entwickeln, der dann auch regelmäßig fortgeschrieben werden sollte.

Börner stellte den Antrag, die Richtlinie in die Ausschüsse zurückzuverweisen und die Verwaltung zu beauftragen, eine Heizkostenrichtlinie zu erarbeiten. Seiner Meinung nach sei das in drei Monaten machbar, sodass die Richtlinie in der Dezembersitzung des Kreistages beschlossen werden könnte. „So gibt es Ärger“, ist Börner sicher.

Linke spricht von fadenscheinigem Vorwand

Jörg Höllmüller widerspricht ihm jedoch. So kurzfristig könne ein Heizkostenspiegel nicht erstellt werden. Das sei sehr aufwendig und würde viel Personal binden.

Rückendeckung erhält er von SPD-Kreisrat Axel Buschmann, der auch im Mieterverein Meißen berät. „Für einen Heizkostenspiegel braucht man mindestens ein Jahr“, sagt er. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Mieter, die Wohngeld erhalten, in der Regel in den schlechtesten Wohnungen wohnen. Dort seien die Heizkosten natürlich höher als in einem modernen Eigenheim.

Buschmann plädiert für die Fortschreibung der Richtlinie. Allerdings entscheiden sich bei der Abstimmung 54 von 80 Kreisräten dagegen, sodass die Vorlage nun noch einmal in den Ausschüssen beraten wird.

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Im Nachgang dieser Entscheidung spricht Jörg Hommel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linken, von einem fadenscheinigen Vorwand, der mit den Stimmen der CDU und AfD zur Ablehnung der Richtlinie geführt habe. Trotz der Erklärung der Kreisverwaltung auch die Angemessenheit der Heizkosten, nach dem Heizkostenspiegel des Bundes zu prüfen, sogar nach der Angemessenheit der Energiekosten von Kilowattstunde pro Quadratmeter und damit der Verschwendung einen Riegel vorzuschieben.

Hommel sei empört über diese Entscheidung des Kreistages. Damit werde in dieser schwierigen Lage den Bedürftigsten in der Bevölkerung die Planungssicherheit ab Januar 2023 genommen.