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Gerichtsurteil: Finanzamt darf keine Steuern auf Künstler-Preisgeld erheben

Ein Künstler hatte den mit 10.000 Euro dotierten Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung gewonnen. Das Finanzamt verlangte dafür Einkommenssteuer. Zu unrecht, wie ein Gericht nun geurteilt hat.

Von Tobias Winzer
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Das Sächsische Finanzgericht hat einen Bescheid des Finanzamts zur Einkommenssteuer wieder einkassiert.
Das Sächsische Finanzgericht hat einen Bescheid des Finanzamts zur Einkommenssteuer wieder einkassiert. © dpa-tmn

Muss auf ein Preisgeld Einkommensteuer gezahlt werden? Das Sächsische Finanzgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil einen entsprechenden Bescheid des Finanzamts als nicht rechtens erklärt.

Konkret geht es in dem Urteil, das bereits Ende September 2023 gefallen ist, um den mit 10.000 Euro dotierten Kunstpreis der Leipziger Volkszeitung. Er wird seit 1994 an Künstlerinnen und Künstler verliehen, die noch am Beginn ihres Schaffens stehen und die mit der Region Leipzig verbunden sind. Eine Bewerbung für den Preis ist nicht möglich. Er wird auf Vorschlag von einer Jury verliehen. Mit dem Preis verbunden ist eine Ausstellung im Museum der bildenden Künste in Leipzig und die Erstellung eines Kataloges zur Ausstellung.

Das Finanzamt sah das Preisgeld als Teil der freiberuflichen Einkünfte des Preisträgers und erhob hierauf Einkommensteuer. Das Finanzgericht gab dem Künstler recht und entschied, dass das Preisgeld nicht der Einkommensteuer unterliegt.

In der Begründung des Gerichts heißt es: Es bestehe kein ausreichender Zusammenhang zwischen der freiberuflichen Tätigkeit des Künstlers und dem Preisgeld, denn das Preisgeld sei keine Gegenleistung für ein künstlerisches Werk. Der Kläger habe für den Erhalt des Preises kein besonderes Werk geschaffen oder als Bewerbung für den Preis eingereicht. Der Preis sei auch nicht zweckgebunden und müsse nicht für die Erstellung eines Werkes verwendet werden. Im Rahmen der Ausstellung habe der Kläger auch keine Werke verkaufen können. Es reiche nicht aus, dass der Künstler durch den Preis eine erhöhte Aufmerksamkeit erlange. Erziele er deshalb in Zukunft für seine Werke höhere Preise, so besteuere das Finanzamt diese.