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Mehr Sonderurlaub für Siemens-Beschäftigte im Turbinenwerk Görlitz

Siemens Energy erhöht weltweit den bezahlten Sonderurlaub. In Deutschland ist die Regelung vor allem bei Trauerfällen relevant.

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Siemens-Beschäftigte in Görlitz sollen erst 2025 mit der Einführung der neuen Regelung bezüglich des Sonderurlaubs rechnen können.
Siemens-Beschäftigte in Görlitz sollen erst 2025 mit der Einführung der neuen Regelung bezüglich des Sonderurlaubs rechnen können. © Paul Glaser/glaserfotografie.de

Görlitz. Die Görlitzer Siemens-Beschäftigten können künftig bei dringenden familiären Situationen bezahlten Sonderurlaub nutzen. Weltweit erhöht Siemens Energy bei bestimmten persönlichen Lebensereignissen die zusätzlich bezahlten Urlaubstage, sofern der jeweilige Gesetzgeber hierfür keine vergleichbaren Regelungen vorsieht. Konkret sollen den Mitarbeitenden in Deutschland im Trauerfall des Partners oder eines Kindes fünf statt der bisher zwei bezahlten freien Tage gewährt werden.

"Bei der Gewährung des Sonderurlaubs wird nicht zwischen den Geschlechtern unterschieden und jede im jeweiligen Land rechtlich zulässige Konstellation von Eltern- oder Partnerschaft einbezogen, was auch gleichgeschlechtliche Paare und Alleinerziehende einschließt", so Siemens Energy. Mit der Richtlinie fördere Siemens Energy gezielt die Gleichbehandlung und breche klassische Rollenmuster für Familienkonstellationen oder Betreuungsverantwortung auf. Damit setze das Unternehmen ein klares Zeichen für Diversität und Inklusion weltweit.

Das neue Regelwerk wird bis zum 30. September 2025 sukzessive in den einzelnen Ländern, in denen Siemens Energy vertreten ist, eingeführt. Den Anfang machen dabei die Länder in Mittel- und Südamerika und im Nahen Osten. Siemens-Beschäftigte in Görlitz sollen erst 2025 mit der Einführung der neuen Regelung rechnen können. (SZ/oda)