Im vergangenen Jahr hat Sachsens Zoll 212 Verfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Arbeitnehmer zahlten zu wenig Lohn, Beschäftigte wurden außerdem zu spät oder auch gar nicht bezahlt. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der sächsischen Linkspartei an die Bundesregierung hervor. Zum Vergleich: In 2021 hat die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) noch 35 Ermittlungsverfahren gegen Mindestlohn-Verstöße weniger registriert.
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